Internationales Landverkehrsabkommen ist (auch) Ursache
Die Schweizerischen Bundesbahnen haben unlängst das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren betreffend der Bahnfunkanlage Lausen gestartet. Gegenstand des Vorhabens ist die Erhöhung der maximal zulässigen äquivalenten ...
Internationales Landverkehrsabkommen ist (auch) Ursache
Die Schweizerischen Bundesbahnen haben unlängst das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren betreffend der Bahnfunkanlage Lausen gestartet. Gegenstand des Vorhabens ist die Erhöhung der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 6 Watt auf 100 Watt.
Willi Wenger
Die bis zum 5. März dauernde öffentliche Auflage bei der Gemeindeverwaltung Sissach informiert über das Bauvorhaben betreffend des Bahnfunks GSM-R am Standort Lausen, wie dem Amtsblatt des Kantons zu entnehmen ist. Die Anlage ist allerdings nicht in Lausen fixiert, sondern an der Sissacher Autobahnbrücke, dort, wo die Bahnlinie der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) diese kreuzt. Und weil diese bereits besteht und keine baulichen Veränderungen vorgesehen sind, erfolgt auch keine Aussteckung, die das Vorhaben sichtbar macht.
GSM-R, das ist laut SBB ein digitales Funksystem, welches speziell für die Eisenbahnen entwickelt wurde. Das System baue auf dem in der mobilen Telekommunikation weit verbreiteten Standard Global System for Mobile Communications (GSM) auf, sagt Mediensprecherin Franziska Frey. Dieses biete den SBB «spezifische Möglichkeiten», unter anderen durch die international harmonisierten und ausschliesslich für die Eisenbahn reservierten Frequenzen.
Ausschliesslich für Bahnverkehr
Die SBB betreiben ein eigenes GSM-R-Netz,um die Bahnkommunikation sicherzustellen. Eine der Grundlagen für diese Massnahme sei das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union (EU) vom 21. Juni 1999, in welchem sich die Schweiz unter anderem verpflichtete, die Interoperabilität ihres Eisenbahnnetzes mit demjenigen der EU zu entwickeln. «Diese Verpflichtung bedeutet, dass in der Schweiz für den normalspurigen Eisenbahnverkehr das Zugsicherungssystem ETCS als Zugsteuerungs-, Zugsicherungs- und Signalgebungssystem und GSM-R als Zugfunksystem genutzt werden müssen», so Frey.
Die Bahnfunkanlage, die nach der «Aufrüstung» über eine Strahlungsleistung von 100 Watt verfügt, wird ausschliesslich für den Bahnverkehr benötigt. Sie ist keine «Dienstleistung» für die Bahnkunden, hat also keine Auswirkung darauf, ob in Zügen beispielsweise ein zuverlässigeres Wlan zur Verfügung steht oder nicht. Das Netz dient ebenfalls nicht dazu, die Verspätung von Zügen zu erfassen und diese Informationen den Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat Sissach hat im Übrigen die Planvorlage und das Bauvorhaben zustimmend zur Kenntnis genommen.