Baselbieter SP mit Initiative für höhere Prämienverbilligungen

  09.05.2017 Baselbiet, Parteien, Politik

Die Belastung liege aktuell im Baselbiet durchschnittlich bei 15 Prozent, heisst es in einer Mitteilung der Partei. Viele Familien müssten gar bis zu 20 Prozent des Haushaltseinkommens für Krankenkassen-Prämien ausgeben. In den vergangenen Jahren habe der Kanton zudem stark bei den Prämienverbilligungen gespart.

Die formulierte Gesetzesinitiative der SP verlangt eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz: Wenn die Jahresrichtprämien höher als 10 Prozent des sogenannten massgebenden Jahreseinkommens beträgt, muss mindestens die Differenz als Prämienverbilligung ausbezahlt werden. Derzeit legt der Landrat den Prozentanteil sowie Einkommensobergrenzen für Verbilligungen fest.

Neu gesetzlich geregelt werden soll zudem die maximale Prämienverbilligung, die ausgeschüttet werden können. Die Richtprämie soll künftig mindestens 80 Prozent der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die jeweilige Prämienregion geschätzten jährlichen Durchschnittsprämien betragen.

Derzeit ist die Richtprämie für Erwachsene von der Baselbieter Regierung auf 200 Franken pro Monat festgelegt. Für jugendliche Erwachsene beträgt sie 180 Franken, für Kinder 110 Franken. Dies stehe in keinem Verhältnis zu den aktuellen weit höheren Prämien, heisst es weiter.

Nicht verändern will die Initiative die Berechnung des massgebenden Jahreseinkommens. Anspruch auf eine Prämienverbilligung bei der obligatorischen Krankenversicherung haben Personen mit unteren und mittleren Einkommen.

Mit einer Aktionswoche will die SP gemäss Mitteilung bis am 16. Mai die nötigen 1500 Unterschriften sammeln. Im Initiativkomitee sind Personen von SP, JUSO, Grünen, EVP, CVP sowie AvenirSocial und Caritas. sda.


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