Hunde an die Leine
31.03.2016 Baselbiet, Natur, Gesundheit, PolizeiAb heute gilt im Baselbiet in Wäldern und an Waldsäumen die Leinenpflicht für Hunde. Diese gilt bis zum 31. Juli. Darauf macht die Volkswirtschafts- und Gesundheitesdirektion aufmerksam und warnt, dass ein Verstoss gegen dieses Gesetz zu einer Busse und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen kann. Wildtiere seien während der Hauptsetz- und Brutzeit durch frei laufen gelassene Hund im Wald und in Waldesnähe speziell stark gefährdet. «Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden», heisst es in der Mitteilung. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich in einzelnen Gemeinden des Kantons die Leinenpflicht nicht nur auf den Wald beschränkt, sondern für das ganze Siedlungsgebiet gilt.