Rund 11 000 Franken wurden nicht einkassiert
vs. Im Kanton Baselland sind seit 2015 zwei Fälle von verjährten Immobiliensteuern festgestellt worden. Das schreibt der Regierungsrat in der Antwort auf eine Interpellation von Marco Agostini (Pfeffingen) von der ...
Rund 11 000 Franken wurden nicht einkassiert
vs. Im Kanton Baselland sind seit 2015 zwei Fälle von verjährten Immobiliensteuern festgestellt worden. Das schreibt der Regierungsrat in der Antwort auf eine Interpellation von Marco Agostini (Pfeffingen) von der Fraktion Grüne/EVP. Insgesamt entgingen dem Kanton dadurch rund 11 000 Franken an Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern.
Die Verjährungen gehen laut Regierung auf Bearbeitungsfehler im Frühjahr 2020 zurück. In einem Fall wurde der Verkauf einer Wohnung fälschlicherweise einer bereits abgeschlossenen Gesamtüberbauung zugeordnet und deshalb nicht separat veranlagt. Im zweiten Fall wurde ein Rechtsgeschäft zwar im Grundbuch erfasst, fehlte jedoch im System der Steuerverwaltung – vermutlich, weil der Datensatz versehentlich gelöscht oder überschrieben wurde.
Die Steuerverwaltung habe die beiden Fälle inzwischen analysiert und zusätzliche Kontrollen eingeführt, schreibt der Regierungsrat. Unter anderem werden offene Geschäfte nun regelmässig überprüft, und technische Anpassungen sollen verhindern, dass Datensätze gelöscht werden können. Zudem werden Handänderungsmeldungen seit November 2025 automatisch ins System eingelesen, während sie zuvor manuell heruntergeladen und verarbeitet wurden.
Weitere Verjährungsfälle seien seit 2015 nicht festgestellt worden. Aufgrund der neuen Kontrollen und der verbesserten Datenverarbeitung stuft der Regierungsrat das Risiko solcher Fehler heute als «sehr gering» ein.