Zuschlag dank Nähe zum Revier
14.02.2025 Bezirk Waldenburg, ArboldswilGemeinderat vergibt umstrittene Jagdpacht
Das Revier Arboldswil kann wieder regulär bejagt werden. Der Gemeinderat hat aus drei Bewerberinnen die Jagdgesellschaft Arboldswil-Chastelen ausgewählt. Der Entscheid wird nicht angefochten.
Christian ...
Gemeinderat vergibt umstrittene Jagdpacht
Das Revier Arboldswil kann wieder regulär bejagt werden. Der Gemeinderat hat aus drei Bewerberinnen die Jagdgesellschaft Arboldswil-Chastelen ausgewählt. Der Entscheid wird nicht angefochten.
Christian Horisberger
Im Streit um die Jagdpacht im Revier Arboldswil hat der Gemeinderat einen Entscheid gefällt. Am 21. Januar hat er die Pacht für die Periode 2024 bis 2032 an die Jagdgesellschaft Arboldswil-Chastelen vergeben, wie er im Gemeindeblatt nun mitteilt. Drei Jagdvereine hatten sich darum beworben. Der gewählten Gesellschaft gehören sechs Männer und eine Frau an. Vier Mitglieder stammen aus Arboldswil, zwei aus dem Nachbarort Titterten sowie eines aus Zofingen.
Die Bewerbung mit ausschliesslich auswärtigen Jägerinnen und Jägern sei wegen der örtlichen Distanz als erste ausgeschieden, sagt Gemeindepräsident Johannes Sutter. Die Konzepte der beiden weiteren Jagdvereine, denen jeweils Mitglieder der bisherigen Arboldswiler Jagdgesellschaft angehören, seien von vergleichbarer Qualität gewesen. Die örtliche Nähe der Vereinsmitglieder zum Revier sei in der Endausmarchung das Zünglein an der Waage gewesen.
Die Vergabe wurde gemäss Gemeinderat aufgrund revierspezifisch gewichteter Kriterien vorgenommen, wie dies das Gesetz vorsehe. Leicht habe man es sich nicht gemacht: «Da in zwei Jagdvereinen hiesige Mitglieder vertreten waren, galt es im Besonderen, sorgfältig und objektiv anhand der Kriterien zu entscheiden», schreibt der Gemeinderat im Dorfblatt.
Keine Beschwerde erhoben
Wie es weiter heisst, sei die Verfügung noch nicht rechtskräftig: Sie kann beim Regierungsrat angefochten werden, wie dies aktuell etwa bei der Vergabe der Zunzger Jagdpacht der Fall ist. Dazu ist es laut Gemeindepräsident Sutter in Arboldswil nicht gekommen. Die Beschwerdefrist sei ungenutzt abgelaufen. Doch sei die Enttäuschung bei den unterlegenen Parteien verständlicherweise gross. Mit einer werde sich der Gemeinderat auf deren Wunsch hin nun treffen, um mit ihr den Entscheid zu erörtern. Dass es zu dieser Aussprache kommt, begrüsst Sutter, und er ist erleichtert, dass die beiden nicht berücksichtigten Parteien auf den Rechtsweg verzichten, wofür er ihnen grossen Respekt zolle. Damit könne die Jagd nun wieder regulär organisiert und vollzogen werden, nachdem während des Vergabeprozederes ein erfahrener Jäger aus der Nachbarschaft mit der Aufgabe betraut werden musste.
Die Neuvergabe der Arboldswiler Jagdpacht war nötig geworden, weil sich die Jagdgesellschaft, die für die Pachtperiode von 2024 bis 2032 den Zuschlag erhalten hatte, intern zerstritten und nach fruchtlosen Vermittlungsbemühungen durch den Gemeinderat in zwei Jagdvereine aufgeteilt hatte. Aufgrund dessen widerrief der Gemeinderat die Vergabe und schrieb die Jagdpacht neu aus.
Die Einsprache gegen die Vergabe der Jagdpacht in Zunzgen ist noch immer hängig. Laut Gemeindepräsident Hansruedi Wüthrich ist mit einem Entscheid «im Frühling» zu rechnen. Auch dort haben sich innerhalb der bisherigen Gesellschaft zwei Gruppen gebildet, die sich beide um die Pacht beworben haben. Der unterlegene Verein hat gegen den Vergabe-Entscheid Beschwerde erhoben (die «Volksstimme» berichtete).