Zivilschutz mit drastischem Unterbestand
14.07.2026 Baselbiet, BaselbietDavid Thommen
Der Zivilschutz ist für den Ernstfall da: Er hilft bei Katastrophen, Pandemien, Erdbeben, Strommangellagen oder in einem bewaffneten Konflikt. Doch ausgerechnet jetzt, in unsicherer werdenden Zeiten, fehlen ihm im Baselbiet die Leute. Anfang 2026 zählte ...
David Thommen
Der Zivilschutz ist für den Ernstfall da: Er hilft bei Katastrophen, Pandemien, Erdbeben, Strommangellagen oder in einem bewaffneten Konflikt. Doch ausgerechnet jetzt, in unsicherer werdenden Zeiten, fehlen ihm im Baselbiet die Leute. Anfang 2026 zählte der Kanton nur noch 1139 Angehörige des Zivilschutzes. Nötig wären gemäss Vorgaben 3011. Das entspricht nur noch 38 Prozent des Sollbestands.
Diese Zahlen sind in einem Bericht des Regierungsrats zum Postulat der SVP-Landrätin Nicole Spiegel-Roth nachzulesen. Sie wollte wissen, wie Zivilschutzkompanien als Reaktion auf den akuten Personalmangel vorübergehend zusammengeführt werden könnten. Die Antwort des Regierungsrats fällt in der Sache deutlich aus: Mit dem heutigen Bestand könnten im ganzen Kanton höchstens noch drei vollständig einsatzbereite Kompanien gebildet werden. Heute bestehen aber acht regionale Zivilschutzorganisationen sowie die kantonale Zivilschutzkompanie, die dem Kanton als strategische Reserve dient.
Problem war absehbar
Damit steht das Baselbiet auch im Vergleich mit anderen Kantonen schlecht da. Der Aargau kommt auf 76 Prozent seines Sollbestands, Solothurn auf 61 Prozent und Luzern auf 88 Prozent. Baselland liegt mit seinen 38 Prozent weit zurück. Der Regierungsrat spricht in seinem Bericht selber von einer massiven Unterbesetzung.
Der Rückgang hat zwei Hauptursachen: Der Bund hat die Dienstpflicht vor Jahren deutlich verkürzt. Zudem lief Ende 2025 eine Baselbieter Übergangsregelung aus, mit der Dienstpflichtige länger an den Zivilschutz angebunden werden konnten. Diese Übergangsfrist gab dem Kanton und den Gemeinden mehrere Jahre Zeit, um sich auf die neue Lage vorzubereiten: Sie reichte von 2021 bis Ende 2025. Das heutige Problem kam also nicht überraschend.
Passiert ist offensichtlich zu wenig. Zwar gab es einzelne Zusammenschlüsse und Zusammenarbeitsverträge unter den einzelnen Zivilschutzorganisationen im Kanton. Die Bestände sind aber so tief, dass heute keine regionale Zivilschutzkompanie im Kanton ihren Sollbestand erreicht. Für eine regionale Kompanie, die im Ernstfall länger durchhalten kann, wären mindestens 331 Angehörige nötig.
Besonders wichtig ist diese Zahl, weil der Zivilschutz nicht einfach irgendeine Anzahl von Leuten braucht. Er braucht ausgebildete Personen für Führung, Betreuung, technische Hilfe, Logistik oder Kulturgüterschutz. Fehlen etwa Pioniere oder Betreuungspersonen, können sie nicht einfach durch Leute aus anderen Funktionen ersetzt werden.
Im Oberbaselbiet zeigt sich die schlechte Lage besonders deutlich: Die Zivilschutzorganisation Oberes Baselbiet verfügt noch über 91 Angehörige, Argus über 82. Zusammen kommen sie auf 173 Angehörige. Für eine voll durchhaltefähige Kompanie wären aber die genannten 331 nötig. Dazu kommt Argantia, zu der auch Sissach gehört. Diese Organisation ist mit 198 Angehörigen zwar deutlich grösser als die Organisationen Oberes Baselbiet oder Argus, liegt aber ebenfalls klar unter dem Sollbestand.
Der Kanton hatte deshalb bereits früher ein Modell mit drei vorübergehenden Bataillonen skizziert. Für den oberen Kantonsteil war ein Bataillon Ost mit Argantia, Argus und Oberes Baselbiet vorgesehen. Zusammen hätten diese Organisationen genügend Personal gehabt, um die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Gemeinden beurteilten dieses Modell aber als zu aufwendig, wie dem Bericht der Regierung zu entnehmen ist. Der Kanton verfolgte es nicht weiter. Er verweist darauf, dass der Zivilschutz im Baselbiet mehrheitlich Aufgabe der Gemeinden ist. Patrik Reiniger, Leiter des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz sowie Leiter des Kantonalen Führungsstabs: «Die Thematik wurde bereits 2021 den Gemeinden ausführlich aufgezeigt – inklusive möglicher Lösungsvarianten.»
Grössere Regionen müssten deshalb von unten, also von den Gemeinden, gebildet werden. Bereits 2021 hatten die Gemeinden an einer Tagsatzung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden festgehalten, dass der Zivilschutz Gemeindeaufgabe bleiben soll. Eine vom Kanton vorgeschlagene Neuorganisation wurde damals abgelehnt. Das Ergebnis, so lässt sich im Bericht herauslesen, ist heute ein System mit vielen kleinen Einheiten und zu wenig Personal.
Zivildienstleistende sollen helfen
Parallel zum Bericht zu Spiegel-Roths Postulat hat der Regierungsrat eine Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Zivilschutzgesetzes eröffnet. Sie läuft seit dem 23. Juni, Stellungnahmen sind bis zum 30. September möglich.
Der wichtigste Punkt der Gesetzesvorlage betrifft die Zivildienstleistenden. Der Bund erlaubt künftig, dass Zivildienstpflichtige in Kantonen mit Unterbestand einen Teil ihres Dienstes im Zivilschutz leisten. Baselland will diese Möglichkeit nutzen: In einem ersten Schritt sollen jährlich 150 Zivildienstleistende ausgebildet und ausgerüstet werden können. Später sollen es bis zu 300 sein. Hinzu kommen weitere rund 100 regulär rekrutierte Angehörige des Zivilschutzes pro Jahr.
Rasch wirkt diese vorgeschlagene Massnahme aber nicht. Der Kanton rechnet selbst bei optimalem Verlauf damit, dass es rund zehn Jahre dauert, bis der Sollbestand wieder erreicht ist und gehalten werden kann. Für Ausbildung, Material und zusätzliches Personal sind im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan 2026 bis 2029 rund 3,5 Millionen Franken vorgesehen. Beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz sollen dafür 5,5 Vollzeitstellen geschaffen werden.
Der zweite zentrale Punkt der Gesetzesvorlage betrifft die Organisation: Gemeinden und regionale Zivilschutzorganisationen sollen künftig Aufgaben an den Kanton übertragen dürfen. Einfach gesagt: Eine Region könnte den Kanton beauftragen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Das können administrative Arbeiten sein, aber auch Wiederholungskurse oder Einsätze. Im äussersten Fall könnte eine Region sogar darauf verzichten, eine eigene Kompanie zu führen, und diese Aufgabe durch die kantonale Zivilschutzkompanie erledigen lassen. Das wäre jedoch keine vollständige Kantonalisierung: Die Verantwortung und die Kosten blieben bei den Gemeinden. Die Kosten für den Zivilschutz unterscheiden sich heute je nach Organisation deutlich. Gemäss Regierungsrat liegen sie zwischen 9.70 und 16 Franken pro Einwohner. Eine stärkere Bündelung könnte diese Kosten vereinheitlichen und Doppelspurigkeiten abbauen.
Weitere Punkte der Gesetzesvorlage sind eher administrativer Natur: Kosten bei Hilfeleistungen zwischen Zivilschutzorganisationen sollen einheitlicher geregelt werden. Aufgebote sollen künftig einfacher digital möglich sein. Zudem soll der Regierungsrat bei einem bewaffneten Konflikt – und nur dann – zusätzliche Kompetenzen erhalten. Er könnte dann etwa Vorgaben zum Material machen oder vorübergehend grössere Zivilschutzregionen festlegen, um Unterbestände auszugleichen.
Der Bericht zum Postulat Spiegel-Roth und die Gesetzesvorlage gehören eng zusammen. Der Bericht macht deutlich, wie gross das Problem ist. Die Vernehmlassung zeigt, wie der Regierungsrat darauf reagieren will. Die Vernehmlassung wird zeigen, ob Gemeinden, Parteien und Verbände diesen Weg mittragen.


