Wo und wann darf Feuerwerk gezündet werden?
30.07.2024 BaselbietKleinere Gemeinden zeigen sich beim «Böllern» liberaler als grosse
Die Feuerwerk-Regelungen in den Gemeinden unterscheiden sich. In Lausen oder Lauwil zum Beispiel darf Feuerwerk nur am 1. August gezündet werden. Zu schärferen Bestimmungen wird es im nächsten ...
Kleinere Gemeinden zeigen sich beim «Böllern» liberaler als grosse
Die Feuerwerk-Regelungen in den Gemeinden unterscheiden sich. In Lausen oder Lauwil zum Beispiel darf Feuerwerk nur am 1. August gezündet werden. Zu schärferen Bestimmungen wird es im nächsten Jahr voraussichtlich in Sissach und Itingen kommen.
André Frauchiger
Der Geburtstag der Eidgenossenschaft wird von Herr und Frau Schweizer oft und ausgiebig mit Feuerwerk gefeiert. Dies nicht nur am 1. August, sondern auch bereits am Vorabend. Doch ist es überhaupt erlaubt, es bereits am 31. Juli knallen zu lassen? Und wie sieht es mit Höhenfeuern aus? Unter welchen Umständen dürfen diese brennen? Die «Volksstimme» hat sich im Oberbaselbiet umgehört und festgestellt, dass sich die Regelungen in den 17 angefragten Gemeinden unterscheiden, wenn auch nicht stark.
Generell zeigt sich die Tendenz, dass die grossen Ortschaften Liestal und Sissach leicht schärfere Bestimmungen haben als die kleineren. Bei lang anhaltender Trockenheit herrschen aber überall die gleiche Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk oder das Enzünden von Höhenfeuern; definiert vom Kanton.
Zahlreiche Gemeinden veranstalten für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Bundesfeiern, so auch Sissach. Ein traditionelles Feuer zum Nationalfeiertag gibt es dort aber nicht mehr, wie Gemeindepräsident Peter Buser erklärt. An der Feier auf dem «Cheesmeyer»-Platz sind auch Feuerwerkskörper «und dergleichen» aus Sicherheitsgründen verboten. Private dürfen aber am 31. Juli und 1. August ihre Feuerwerkskörper knallen lassen – noch. Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni hat ein neues Polizeireglement gutgeheissen, wonach das Abfeuern von Feuerwerk bereits am 31. Juli nicht mehr erlaubt sein wird. Neben dem Nationalfeiertag wird es nur noch an der Fasnacht und an Silvester gestattet sein, «ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderats Knallkörper und Feuerwerk jeder Art abzubrennen», wie es im Reglement heisst. Zudem: Zwischen 2 und 6 Uhr morgens wird es aber auch an den traditionellen Anlässen nicht mehr erlaubt sein. Ausserdem müssen in Sissach als Voraussetzung Knallkörper und Feuerwerk in der Schweiz zugelassen sein. Das Reglement tritt Anfang 2025 in Kraft.
Der Itinger Gemeinderat hat an der letzten Gemeindeversammlung vom 18. Juni den Auftrag erhalten, an der «Gmäini» im Herbst einen Vorschlag zu unterbreiten, der Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk vorsieht. Vorgeschlagen wurde, dass nur noch am 1. August, zwischen 18 und 23.30 Uhr, Feuerwerkskörper abgefeuert werden dürfen. Der Grund liegt in Vorfällen vom vergangenen Jahr, wo von bisher Unbekannten der alte Gemeindebrunnen «gesprengt» wurde. Heuer gelten noch die bisherigen Regelungen.
Busse bei Zuwiderhandlung
In Lausen darf nur am 1. August Feuerwerk gezündet werden, erklärt Gemeindeverwalterin Athina Schweizer. Dasselbe gilt für den Kantonshauptort Liestal. René Frei, Bereichsleiter Sicherheit und Soziales der Stadt Liestal, hält fest, Feuerwerk sei nur vom 1. auf den 2. August erlaubt, und dies nur bis 0.30 Uhr. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft. Liestal hat dieser Tage hierfür eigens eine «Information zum Abbrennen von 1.-August-Feuerwerk» veröffentlicht.
In Lauwil ist Feuerwerk auch nur am Nationalfeiertag gestattet. Gemeindepräsident Raymond Tanner führt dies auf das Reglement aus dem Jahr 1972 zurück: Damals sei nicht schon am 31. Juli gefeiert worden.
Liberale Haltung
Viele der befragten kleineren Gemeinden zeigen sich bei den Regeln etwas liberaler. Alfred Hofer, Gemeindepräsident von Thürnen, unterstreicht, es gebe an den beiden Festtagen keine nennenswerten Einschränkungen für das Abfeuern von Feuerwerk. In Diegten gibt es am 31. Juli ab 18 Uhr Festbetrieb auf dem Fussballplatz – bis 24 Uhr. Das Fest wird vom lokalen Fussballklub durchgeführt. Es gebe weder am Vortag noch am Nationalfeiertag besondere Einschränkungen für Feuerwerk, erklärt Gemeindepräsident Ruedi Ritter. In Gelterkinden ist an beiden Tagen ein Abbrennen von Feuerwerk und das Zünden von Knallkörpern im Freien erlaubt. Mit einer Einschränkung: Das Abbrennen ganzer Feuerwerksbatterien ist bewilligungspflichtig, muss also vom Gemeinderat bewilligt werden, wie Gemeindeverwalter Christian Ott betont.
Laut dem Buusner Gemeindeverwalter Claudio Maibach gibt es in seinem Dorf keinerlei Einschränkungen für Feuerwerk. Es habe bisher diesbezüglich keinerlei Probleme gegeben. «Mit gesundem Menschenverstand könnten Gefährdungen vermieden werden», sagt er. So solle zum Beispiel kein Feuerwerk in der Nähe des Waldes oder zwischen Häusern abgebrannt werden. Letztlich sei es aber ohnehin für eine Gemeinde schwierig, alles zu kontrollieren. Auch Rünenberg und Ziefen kennen keine Einschränkungen. In Bubendorf kann Feuerwerk am 31. Juli und am 1. August abgebrannt werden. Von 22 bis 6 Uhr schreibe das Polizeireglement der Gemeinde aber Nachtruhe vor, ergänzt Gemeindeverwalter Damian von Arx. Eine begrenzte zeitliche Toleranz werde aber gewährt.
Im Waldenburgertal wird auch Toleranz geübt. Laut dem Hölsteiner Gemeindeverwalter Pascal Liederer gibt es keine Einschränkungen. An beiden Tagen könne Feuerwerk den ganzen Tag bis Mitternacht gezündet werden. Eine Revision des entsprechenden Gemeindereglements sei zurzeit in Arbeit, aber die Regelungen für die Bundesfeier blieben dabei aller Voraussicht nach unverändert. Auch er betont die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von besonderen Einschränkungen und plädiert für generelle, gemeindeübergreifende Regelungen. Denn die Gemeindegrenzen schützten nicht vor auswärtigen Personen, die Grundregeln zur Sicherheit und Nachtruhe missachteten.
«Privat ist privat»
Gemeindepräsident Piero Grumelli aus Oberdorf führt ebenfalls aus, es dürfte in diesem Jahr keine Einschränkungen geben – es sei denn, es gebe bis zum 1. August noch eine grosse Trockenheit. Davon sei aber nicht auszugehen. Die Waldenburger Gemeindeverwalterin Regula Roth erklärt, in den vergangenen Jahren hätten sich im «Stedtli» im Zusammenhang mit dem Nationalfeiertag keine negativen Ereignisse ergeben. Sollte sich dies ändern, «müsste man sich Gedanken machen». Und Hector Herzig, Gemeindepräsident von Langenbruck, erklärt, die Gemeinde sei seit zwei Jahren nicht mehr für das grosse 1. August-Feuerwerk verantwortlich – auch aus Umweltschutzgründen. Es sei aber für die Gemeinde in Ordnung, dass die Durchführung nun von privater Seite übernommen worden sei. Sein Credo auch für das Zünden von Feuerwerk: «Privat ist privat.»