«Wir unterstützen Menschen in ihrer Autonomie»
04.07.2025 RegionSeit Anfang 2024 unterstützt der Kanton Baselland ältere Menschen finanziell bei Umbauten, die das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern. Denise Fröhlich von Procap berät Betroffene bei der Planung und Antragstellung.
Sander van ...
Seit Anfang 2024 unterstützt der Kanton Baselland ältere Menschen finanziell bei Umbauten, die das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern. Denise Fröhlich von Procap berät Betroffene bei der Planung und Antragstellung.
Sander van Riemsdijk
Frau Fröhlich, warum dieses neue Förderprogramm?
Denise Fröhlich: Die Menschen im ordentlichen AHV-Alter möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben. Häufig sind ihre Wohnungen oder Häuser aber nicht an ihre Bedürfnisse angepasst und schränken ihre Selbstständigkeit teilweise massiv ein – im schlimmsten Fall ist sogar die persönliche Sicherheit gefährdet. Durch das Inkrafttreten des neuen Wohnbauförderungsgesetzes und mit dem neuen Altersleitbild für den Kanton Baselland besteht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für bauliche Anpassungen zu erhalten, welche die Autonomie im eigenen Zuhause fördern.
Wie sieht diese Förderung konkret aus?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme – telefonisch oder per E-Mail – vereinbaren wir ein kostenloses Informations- und Beratungsgespräch direkt in der Wohnung der interessierten Person. Dies ist Voraussetzung für die Einreichung eines Prämiengesuchs. Ich verschaffe mir dabei einen Gesamtüberblick, identifiziere Gefahrenquellen und bespreche Möglichkeiten zur Erleichterung alltäglicher Aktivitäten. Dabei ist es für eine zielführende Beratung von Vorteil, dass die betreffenden Personen ihre Bedürfnisse vorgängig benennen können. Dann wird im Sinn einer schriftlichen Empfehlung anhand eines Formulars aufgelistet, für welche Fördergegenstände ein Prämiengesuch beim Kanton eingereicht wird. Das Amt für Gesundheit überprüft dies.
Was sind die wichtigsten Kriterien für eine Förderung?
Es sind dies insbesondere die praktischen Betrachtungen im Hinblick auf die allgemeine Wohnsituation. Dabei denkt man zuerst einmal darüber nach, ob man sein Leben im Alter in diesen vier Wänden überhaupt verbringen möchte. Man stellt sich viele Fragen: Wird das Haus oder die Wohnung zu gross? Kann ich meine sozialen Kontakte in der Nachbarschaft und allfällige Gartenarbeiten noch pflegen? Sind wichtige Dienstleistungen wie der Hausarzt oder Geschäfte für mich gut erreichbar? Im Rahmen der Mobilität ist es auch wichtig, ob es in der Nähe öffentliche Verkehrsmittel gibt.
An wen richtet sich das neue Programm des Kantons?
Das Förderprogramm ist da für Menschen im AHV-Alter, die über ein selbst genutztes Wohneigentum verfügen, für Mieterinnen und Mieter und natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von maximal acht Wohneinheiten. Wobei anzumerken ist, dass bei einer Mietwohnung der Antrag nur von der Eigentümerschaft gestellt werden kann. Ebenso können Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus einen Antrag stellen. Die Anzahl der Wohneinheiten ist auf maximal acht begrenzt.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie beträgt 20 Prozent der förderberechtigten Umbaukosten respektive maximal 10 000 Franken pro Wohneinheit, wobei die Prämie von einer Einkommensund Vermögenslimite abhängig gemacht wird. Bei Eigentümerinnen und Eigentümern mit Ergänzungsleistungen im selbst genutzten Wohneigentum beträgt die Prämie sogar 80 Prozent der aufgelisteten Massnahmen.
Welche Bereiche und Gegenstände werden gefördert?
Der Zugang vom Trottoir zum Hauseingang, Treppenhäuser mit beidseitigem Handlauf oder einem Lift, die Zimmer- und Balkontüren mit der Entfernung von Schwellen inklusive Bodenreparatur und Absenkdichtung, Toilette auf optimaler Höhe, Dusch-WC, Badewanne mit L-förmigen Haltegriffen, Duschklappsitze sowie Dusche mit Haltegriff oder Ersatz durch eine flache Duschwanne.
Wo liegen die Schwerpunkte bei den altersgerechten Anpassungen und Umbauten?
Schwerpunkte und von grosser Bedeutung sind insbesondere anzutreffen bei den sanitären Anpassungen – beim Ersatz der Badewanne durch eine Dusche und bei den Treppen. Oft braucht es hier einen Treppenlift. Gelegentlich müssen die Türöffnungen angepasst werden, damit ein neu angeschaffter Rollator hindurchpasst. Falls erwünscht, wird eine entsprechende Handwerkerfirma organisiert.
Wie lief das Programm an?
Der Bekanntheitsgrad ist trotz Bemühungen unsererseits noch überschaubar. Wir informieren laufend die verschiedenen Organisationen wie Spitex, Pro Senectute und private Pflegeorganisationen über das neue Förderprogramm, ebenso die Handwerkerfirmen in der Region. Der Start Februar 2024 war recht schleppend. Das Programm brauchte offensichtlich seine Zeit. Einige Monate später, insbesondere nach den Altersmessen in Muttenz und Pratteln, stieg das Interesse. Zu Beginn des laufenden Jahres hatten wir viele Anfragen.
Organisation mit 24 000 Mitgliedern
svr. Procap ist der grösste Verband für Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz. Die Selbsthilfeorganisation ist in sämtlichen Sprachregionen vertreten und zählt insgesamt rund 24 000 Mitglieder. Es gibt ungefähr 30 regionale Sektionen und 20 Sportgruppen. In der Region Nordwestschweiz hat es drei Vereine mit mehr als 4000 Mitgliedern in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland, Solothurn und Aargau. Diese setzen sich ein für eine inklusivere Gesellschaft.
procap.ch/altersgerecht-baselland