Wie zuvor bereits der Regierungsrat empfiehlt auch die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats die sogenannte Wählbarkeitsinitiative zur Ablehnung. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie dem Landrat, den Stimmberechtigten ein Nein zu empfehlen, wie gestern mitgeteilt wurde. Die vom Anwiler ...
Wie zuvor bereits der Regierungsrat empfiehlt auch die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats die sogenannte Wählbarkeitsinitiative zur Ablehnung. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie dem Landrat, den Stimmberechtigten ein Nein zu empfehlen, wie gestern mitgeteilt wurde. Die vom Anwiler Gemeinderat lancierte Initiative verlangt, dass Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung C in kommunale Schulräte und Sozialhilfebehörden gewählt werden können. Die Gemeinden könnten dafür ihre Gemeindeordnungen anpassen und auch eine Mindestwohndauer festlegen. Unterstützt wird das Anliegen von zwölf Gemeinden. Auslöser war der zunehmende Mangel an Personen für kommunale Milizämter. In der Landratskommission wurde das Problem zwar anerkannt. Die Mehrheit kam jedoch zum Schluss, dass die Initiative nicht der richtige Ansatz sei. Kritisiert wurde vor allem, dass Ausländerinnen und Ausländer zwar gewählt werden könnten, selbst aber nicht wählen oder abstimmen dürften. Zudem könnten je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen entstehen. Die Befürworter argumentierten, die Initiative erweitere den Kreis möglicher Kandidierender und ermögliche es engagierten Einwohnern, sich auch ohne Einbürgerung politisch einzubringen. vs.