Sollen alle solidarisch dafür aufkommen, wenn Einzelne in ihrer Freizeit ein hohes Risiko eingehen und verunfallen? Das Gesetz sagt klar Nein, wenn die Aktivität mit einem Wagnis verbunden ist. In solchen Fällen werden Taggelder und Invalidenrenten je nach Umständen ...
Sollen alle solidarisch dafür aufkommen, wenn Einzelne in ihrer Freizeit ein hohes Risiko eingehen und verunfallen? Das Gesetz sagt klar Nein, wenn die Aktivität mit einem Wagnis verbunden ist. In solchen Fällen werden Taggelder und Invalidenrenten je nach Umständen gekürzt oder gar ganz verweigert. Kaum ein Biker verfügt jedoch über eine Zusatzversicherung. Aufgrund der gravierenden Folgen ist zu erwarten, dass in solchen Fällen die Gemeinde als Werkeigentümerin herangezogen wird: Sie haftet kausal – ohne Verschulden – für alle Folgen einer fehlerhaften Anlage, einer mangelhaften Herstellung oder eines ungenügenden Unterhalts oder Sicherung.
Einen Baurechtsvertrag will der Gemeinderat Itingen nicht abschliessen; er ist hierfür auch nicht zuständig. Er glaubt, das Risiko durch eine nicht näher bestimmte Nutzungsvereinbarung mit einer unklaren Trägerschaft, an der die Gemeinde sogar selbst beteiligt ist, reduzieren zu können. Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung wurde gar behauptet, Bauherr sei das kantonale Sportamt. Denkbar wäre einzig, dass der bisher offenbar gar nicht bestehende Verein «Trailcenter Itingen» ein Baurecht und damit die Stellung als Werkeigentümer erhielte und ihm als Betreiber vollumfänglich Bau, Signalisation, Betrieb, Unterhalt, Sicherung und Versicherung auferlegt würden. Die entsprechend hohen Kosten will man jedoch nicht tragen. Zahlen soll nur die Gemeinde – auch für allfällige Schäden. Nachdem der Gemeinderat ein Nichteintreten auf die unfertige Vorlage abgelehnt hat, bleibt nur ein Nein zur Vorlage bzw. zum Referendum «Trailcenter Itingen»!
Stephan Zirngibl, Itingen