Diese Frage stellt sich bei der Abschaffung des Eigenmietwerts. Was wären die Folgen? Verlust von Steuereinnahmen. Von den prognostizierten 1,8 Milliarden Franken würden circa zwei Drittel auf die Kantone und Gemeinden entfallen. Um diese Lücken zu schliessen, müssten die ...
Diese Frage stellt sich bei der Abschaffung des Eigenmietwerts. Was wären die Folgen? Verlust von Steuereinnahmen. Von den prognostizierten 1,8 Milliarden Franken würden circa zwei Drittel auf die Kantone und Gemeinden entfallen. Um diese Lücken zu schliessen, müssten die Steuern bis zu 4 Prozent erhöht oder durch Sparmassnahmen kompensiert werden. Das ist ein Grund, warum der Schweizerische Gemeindeverband und die Finanzdirektoren der Kantone den Systemwechsel ablehnen. Profiteure wären vor allem Eigentümer von abbezahlten Liegenschaften.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes würden auch Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten nicht mehr abziehbar sein. Für Haushalte mit hoher Verschuldung oder Sanierungsbedarf kann dies zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Das würde vor allem jüngere, dem Mittelstand zuzurechnende Familien betreffen. Zudem würde die Abschaffung zu einer Verzerrung zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter führen. Aus diesem Grund appelliere ich an die Vernunft und bitte Sie, die Abschaffung des Eigenmietwertes abzulehnen.
Hannes Schweizer,
Gemeinderat Oberdorf