Der Regierungsrat plant Änderungen bei den Ergänzungsleistungen und verringert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Künftig sollen nur noch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit einem Vermögen von weniger als 10 000 Franken Geld für persönliche Auslagen erhalten. Im ...
Der Regierungsrat plant Änderungen bei den Ergänzungsleistungen und verringert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Künftig sollen nur noch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit einem Vermögen von weniger als 10 000 Franken Geld für persönliche Auslagen erhalten. Im Gegenzug soll diese Pauschale von 360 auf 383 Franken pro Monat erhöht werden, wie der Regierungsrat vorgestern mitteilte. Ergänzungsleistungen werden an Personen ausbezahlt, deren AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken. vs.