Weiterhin nur Polizisten mit Schweizer Pass?
08.01.2026 BaselbietLandrätliche Justizkommission lehnt Gesetzesanpassung ab
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats spricht sich gegen eine Öffnung der Kantonspolizei für Personen ohne Schweizer Bürgerrecht aus. Sie lehnt eine Teilrevision des Polizeigesetzes mit ...
Landrätliche Justizkommission lehnt Gesetzesanpassung ab
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats spricht sich gegen eine Öffnung der Kantonspolizei für Personen ohne Schweizer Bürgerrecht aus. Sie lehnt eine Teilrevision des Polizeigesetzes mit knappem Entscheid ab.
David Thommen
Bei der Debatte der vorberatenden landrätlichen Kommission stand die Frage im Zentrum, wer das staatliche Gewaltmonopol ausüben darf. Laut dem soeben veröffentlichten Bericht der Kommission vertritt die Mehrheit die Auffassung, dass diese hoheitliche Aufgabe ausschliesslich Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten bleiben müsse. Die Polizei handle im Namen des Staats und sei mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Daraus ergebe sich eine besondere staatsrechtliche Verantwortung, die untrennbar mit dem Bürgerrecht verbunden sei, so die Kommissionsmehrheit. Der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen knapp aus.
Die Minderheit der Justiz- und Sicherheitskommission hielt dem entgegen, dass eine Öffnung des Polizeidienstes für Personen mit dauerhafter Niederlassungsbewilligung C eine zeitgemässe Antwort auf den Personalmangel bei der Kantonspolizei wäre. Personen mit C-Ausweis lebten oft seit vielen Jahren in der Schweiz, seien hier sozial und beruflich integriert und erfüllten die gleichen fachlichen und charakterlichen Anforderungen wie Schweizer Bewerberinnen und Bewerber. Die Gesetzesrevision biete die Chance, den Rekrutierungspool zu erweitern und qualifiziertes Personal zu gewinnen.
Doch diese Argumentation fand mehrheitlich kein Gehör. Tenor: Wer sich für den Polizeiberuf interessiere, solle sich zuerst einbürgern lassen. Die Baselbieter Polizei, die während der Kommissionsberatung angehört wurde, wies darauf hin, dass die Einstellungskriterien mittlerweile leicht angepasst wurden, um im Kampf gegen den Fachkräftemangel mehr Interessentinnen und Interessenten ansprechen zu können. So seien die Anforderungen in puncto Körpergrösse (neu mindestens 160 Zentimeter) oder Alter (Ausbildung bis ca. 40 Jahre) leicht gesenkt worden.
In Basel-Stadt zugelassen
Ausgangspunkt der – bereits zum wiederholten Mal geführten – Diskussion war eine Motion der Binninger SP-Landrätin Simone Abt, die der Landrat überwiesen hatte. Darin wurde die Regierung beauftragt, zu prüfen, ob der Zugang zur Polizei für Personen mit Niederlassungsbewilligung C grundsätzlich geöffnet werden könne. Der Regierungsrat nahm dieses Anliegen auf und schlug eine entsprechende Anpassung des Polizeigesetzes vor. Zur Begründung verwies er unter anderem auf den angespannten Arbeitsmarkt, die wachsenden Anforderungen an die Polizei sowie den geplanten Ausbau des Korps in den kommenden Jahren.
Einige wenige andere Kantone haben den roten Pass als Voraussetzung bereits vor einiger Zeit abgeschafft, darunter Basel-Stadt. Die Erfahrungen dort sind laut dem Bericht der Kommission zwar positiv, doch trotz des grossen personellen Unterbestands in Basel gebe es kaum Aspiranten mit einer Niederlassungsbewilligung C – laut Bericht handelt es sich pro Jahr «nur um zwei bis drei Personen».
Nach geltendem Recht können Ausländerinnen und Ausländer bei der Baselbieter Kantonspolizei bereits heute ausnahmsweise zur Ausbildung zugelassen werden, allerdings nur in begründeten Fällen und aus wichtigen dienstlichen Gründen. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision hätte diese Ausnahme zur Regel gemacht – zumindest für Personen mit Niederlassungsbewilligung C. Genau diesen Schritt wollte die Kommissionsmehrheit jedoch nicht mittragen.
Der Kommissionsentscheid ist für den Landrat nicht bindend. Das letzte Wort hat das Parlament, das in einer der kommenden Sitzungen über die Vorlage beraten wird. Dabei dürfte die Frage nach dem Verhältnis zwischen staatlicher Souveränität und praktischen Personalbedürfnissen erneut zu kontroversen Diskussionen führen. Der Graben dürfte dabei zwischen links und rechts verlaufen.
