Mit einem Verbot wollte der Liestaler Stadtrat der von manchen Menschen als lästig empfundenen Bettelei auf städtischem Boden 2021 den Riegel schieben und das kommunale Polizeireglement entsprechend anpassen. Nach dem Einschreiten des Kantons und einem Bundesgerichtsurteil gegen das von ...
Mit einem Verbot wollte der Liestaler Stadtrat der von manchen Menschen als lästig empfundenen Bettelei auf städtischem Boden 2021 den Riegel schieben und das kommunale Polizeireglement entsprechend anpassen. Nach dem Einschreiten des Kantons und einem Bundesgerichtsurteil gegen das von der Stadt Basel verfügte Bettelverbot ist im revidierten Liestaler Polizeireglement, das am 22. November im Einwohnerrat debattiert wird, von einem Verbot und auch von der zwischenzeitlich erwogenen Bewilligungspflicht fürs Betteln nichts mehr übrig geblieben. Selbst das Wort «betteln» wurde konsequent gestrichen. Stattdessen wird auf geltendes kantonales Recht für das «Sammeln von Geld» verwiesen. Wie dem Bericht der Liestaler Kommission Gemeindeordnung und Reglemente (GOR) zu entnehmen ist, bestehe gegen ausländische Bettlerinnen und Bettler ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz ausländerrechtlich bereits ausreichende Handhabe. Zudem könne gegen «störende» in- und ausländische Bettler auf der Basis des bereits geltenden Polizeireglements vorgegangen werden: Paragraf 14 verbietet anstössiges oder Ärgernis erregendes Verhalten in der Öffentlichkeit, was im Wiederholungsfall nach Ermahnung strafbar sei. Als Sanktionen kommen eine Ordnungsbusse von 100 Franken oder eine Busse von bis zu 5000 Franken infrage. vs.