Der Regierungsrat will den Schutz von Schülerinnen und Schülern stärken. Er schlägt dem Landrat eine Gesetzesänderung vor, die es der Bildungsdirektion ermöglichen soll, Verfahren gegen ungeeignete Lehrpersonen einzuleiten und Unterrichtsverbote auszusprechen. Solche ...
Der Regierungsrat will den Schutz von Schülerinnen und Schülern stärken. Er schlägt dem Landrat eine Gesetzesänderung vor, die es der Bildungsdirektion ermöglichen soll, Verfahren gegen ungeeignete Lehrpersonen einzuleiten und Unterrichtsverbote auszusprechen. Solche Fälle sollen zudem der kantonalen Erziehungsdirektoren-Konferenz gemeldet werden können, um das Verbot im Einzelfall schweizweit durchsetzen zu können. Von der Regelung betroffen sind neben Lehrpersonen auch «weitere Mitarbeitende im pädagogischen Bereich», wie es in der Landratsvorlage heisst. Ein Unterrichtsverbot soll in «schwerwiegenden Fällen» ausgesprochen werden können: etwa bei Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche, dem Konsum von Kinderpornografie oder bei schweren Straftaten – ebenso bei gravierenden Sucht- oder psychischen Problemen, welche die Unterrichtsfähigkeit erheblich beeinträchtigen oder ausschliessen. Bei «wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse» kann ein Unterrichtsverbot aufgehoben werden. vs.