Uni-Initiative gestutzt
04.12.2025 BaselbietRegierungsrat hat juristische Bedenken
Die «Uni-Finanzierungs-Initiative» ist laut der Baselbieter Regierung nur teilweise mit geltendem Recht vereinbar. So sei die geforderte Kündigung des Universitätsvertrags mit Basel-Stadt unzulässig.
Janis ...
Regierungsrat hat juristische Bedenken
Die «Uni-Finanzierungs-Initiative» ist laut der Baselbieter Regierung nur teilweise mit geltendem Recht vereinbar. So sei die geforderte Kündigung des Universitätsvertrags mit Basel-Stadt unzulässig.
Janis Erne
Der Regierungsrat hat die vom Rünenberger Gemeinderat lancierte «Uni-Finanzierungs-Initiative» gestern in Teilen für rechtswidrig erklärt. Die im August von mehreren Gemeinden eingereichte und später für zustande gekommen erklärte Initiative sorgt seit Wochen für Schlagzeilen. Auch im Regierungswahlkampf zwischen Markus Eigenmann (FDP) und Sabine Bucher (GLP) um die frei werdende Bildungsdirektion war sie ein Thema. Die Initiative fordert ein neues Finanzierungsmodell für die Universität Basel, wonach Baselland deutlich weniger zahlen soll.
Nun liegt die juristische Bewertung vor. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Begehren nur teilweise als gültig zu erklären. Als ungültig stuft der Rechtsdienst der Baselbieter Regierung den brisantesten Teil der Initiative ein: die geforderte Kündigung des bikantonalen Universitätsvertrags mit Basel-Stadt auf Ende 2027. Diese Forderung verstosse gegen die «verfassungsrechtliche Kompetenzordnung».
Der Rechtsdienst kommt zu dem Schluss, dass die Initiative mit ihrer Kündigungsaufforderung den Regierungsrat zu einem Akt verpflichten würde, der eindeutig in dessen alleinige Zuständigkeit fällt. Solche verbindlichen Handlungen können nicht von der Bevölkerung erteilt werden. Während die Initianten die vorsorgliche Kündigung als Druckmittel einsetzen wollen, um Verhandlungen über einen erweiterten «Univertrag» mit mehreren Kantonen zu erwirken, gibt es offenbar rechtliche Schranken, die ein direktes Eingreifen in laufende Staatsverträge verhindern. Der Regierungsrat will deshalb den gesamten Kündigungspassus aus dem Initiativtext streichen lassen.
Das Grundanliegen des Gemeinde-Begehrens beurteilt er aus rechtlicher Sicht positiv. Die Forderung, alle «möglichen Schritte» zu unternehmen, um einen neuen Vertrag über eine Trägerschaft der Uni Basel ab dem Jahr 2030 auszuhandeln, sei gültig. Für die Regierungsjuristen ist entscheidend, dass damit keine zwingenden Handlungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich ein politischer Prozess angestossen wird. Ob tatsächlich ein neuer Vertrag ausgehandelt wird, ist demnach eine andere Frage.
Die beiden Basel diskutieren derzeit über die Finanzierung der Uni ab dem Jahr 2030. Ab dann stehen teure Investitionen in Immobilien an.
