SP und GLP wollen Anpassungen durchbringen
sda./vs. Der Landrat unterstützt grundsätzlich das neue System für Prämienverbilligungen. Einzig über den Mindestauszahlungsbetrag besteht Uneinigkeit. Die Regierung schlägt eine Untergrenze von 240 ...
SP und GLP wollen Anpassungen durchbringen
sda./vs. Der Landrat unterstützt grundsätzlich das neue System für Prämienverbilligungen. Einzig über den Mindestauszahlungsbetrag besteht Uneinigkeit. Die Regierung schlägt eine Untergrenze von 240 Franken vor. Die SP will diese an der nächsten Landratssitzung senken, um zu verhindern, dass einzelne Anspruchsberechtigte künftig weniger erhalten. Die GLP signalisiert Unterstützung für diesen Antrag, während SVP, FDP und Grüne-EVP an der vorgesehenen Grenze festhalten wollen.
Die Anpassung ist nötig, weil seit vergangenem Juni ein Bundesgesetz Kantone verpflichtet, jährlich einen Mindestbetrag an Prämienverbilligungen auszuzahlen. Im Kanton Baselland soll das System deshalb grundlegend umgebaut werden. Neu wird die Verbilligung nicht mehr über feste Anspruchsgrenzen berechnet, sondern als Differenz zwischen einer Referenzprämie und einem einkommensabhängigen Eigenanteil. Die Referenzprämie orientiert sich an den regionalen Durchschnittsprämien und wird je nach Altersgruppe unterschiedlich festgelegt.
Ab 2028 rechnet die Regierung mit rund 50 000 neuen Anspruchsberechtigten und Mehrkosten von mindestens 260 Millionen Franken. Rund die Hälfte dieser zusätzlichen Ausgaben soll vom Bund übernommen werden. Gleichzeitig erwartet die Regierung eine Entlastung der Gemeinden bei den Sozialhilfekosten. Die Schlussabstimmung erfolgt in der zweiten Lesung in zwei Wochen.