Über den Tod reden – auch über den eigenen
27.06.2024 WenslingenBarbara Affolter bietet Beratung und Begleitung rund ums Sterben an
Über den Tod spricht man nicht. Schon gar nicht über den eigenen. Warum eigentlich nicht? Früher oder später trifft es jeden. Wer darauf vorbereitet ist, tut sich und seinen Liebsten einen Gefallen. ...
Barbara Affolter bietet Beratung und Begleitung rund ums Sterben an
Über den Tod spricht man nicht. Schon gar nicht über den eigenen. Warum eigentlich nicht? Früher oder später trifft es jeden. Wer darauf vorbereitet ist, tut sich und seinen Liebsten einen Gefallen. Barbara Affolter mit ihrer Agentur Regenbogenbrücke in Wenslingen weiss, was zu tun ist.
Martin Herzberg
Der Tod eines nahen Angehörigen verändert alles. Sei es, dass der Tod plötzlich eintritt oder – aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand – mehr oder weniger erwartet wird: Das Leben der Hinterbliebenen wird ab sofort anders. Zum Trauern bleibt zunächst kaum Zeit. Viele bürokratische Dinge müssen schnell erledigt werden. Bald taucht irgendwo die Frage auf: Was hätte sich der oder die Verstorbene gewünscht? Wer diese Frage stellt, blickt meist in ratlose Gesichter.
Barbara Affolter aus Wenslingen kennt solche Situationen. Als Fachfrau Gesundheit EFZ in einem Altersund Pflegeheim mit Palliative Care gehört es zu ihrem Berufsalltag, dass es keine Anweisungen für den Fall des nahenden oder bereits eingetretenen Todes gibt. Die 42-Jährige erklärt: «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sind höchstpersönliche Rechte. Sie können nur selbst oder durch einen Notar verfasst werden. Und nur, solange man noch urteilsfähig ist. Ist man es nicht mehr, prüft die Kesb, ob es einen privaten Bevollmächtigten oder einen Berufsbeistand gibt. Wenn ja, entscheiden diese Personen über das weitere Vorgehen. Gut möglich, dass diese Entscheidungen nicht im Sinne der urteilsunfähigen oder verstorbenen Person sind. Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag schützen vor Eingriffen der Kesb.»
Wenn die Kraft fehlt
Auch privat weiss Barbara Affolter, wovon sie spricht: Ihr Mann erlag vor einigen Jahren überraschend einem Herzversagen, keine 50 Jahre alt, mit einem Sohn, der erst knapp schulpflichtig war. «Zum Glück hat sich meine Mutter in den ersten Tagen um alles Administrative gekümmert. Ich hatte nicht die Kraft dazu», erinnert sich Affolter.
Mit dem Tod sei in ihrer Familie immer offen umgegangen worden, sagt sie. Als Kind erlebte sie den Tod ihrer Grosseltern hautnah mit. Beide wurden zu Hause in der Stube aufgebahrt. Alle Verwandten und Nachbarn kamen, um Abschied zu nehmen. Dieser Brauch ist fast ausgestorben. «Heute muss alles schnell gehen und darf keine Spuren hinterlassen. Der Tod hat in unserem Leben keinen Platz mehr», stellt Affolter immer wieder fest, «man will nicht darüber reden.»
Für sie war es ein Segen, dass sie mit ihrem Mann frühzeitig klären konnte, was im Fall der Fälle zu tun ist. Dafür gibt es offizielle Dokumente: Eine Patientenverfügung etwa regelt, was zu tun ist, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann, sei es wegen Urteilsunfähigkeit oder auch bei einem Herzstillstand. «Keine Reanimation» ist ein möglicher Wunsch. Der Rettungsdienst bleibt dennoch verpflichtet, Leben zu retten, ungeachtet der Konsequenzen.
Wenn Affolter mit Menschen über das Sterben spricht, höre sie häufig: «Ich möchte ohne Angst und Schmerzen gehen können.» Oder: «Ich möchte nicht unnötig von Maschinen am Leben erhalten werden.» Die Patientenverfügung sollte unbedingt mit den Angehörigen besprochen werden.
Ganz wichtig für Affolter: «Eine Patientenverfügung muss nicht endgültig sein. Sie kann jederzeit revidiert werden, solange man urteilsfähig ist.» Und sie ist wertvoll. Affolter: «Wenn man nie über seine Sterbewünsche gesprochen hat, fällt es den Angehörigen oft schwer, für ihre Liebsten zu entscheiden. Weil man nicht weiss, was sie gewollt hätten. Es ist wichtig, nicht die eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen, sondern die der betroffenen Person.»
Wichtige Wünsche festhalten
Ein weiteres Instrument, um wichtige Dinge und Wünsche festzuhalten, ist der Vorsorgeauftrag. In diesem Dokument wird ein Beistand bestimmt, der die persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Als drittes Dokument empfiehlt Affolter, eine Bestattungsverfügung zu verfassen. Darin werden die Wünsche bezüglich Bestattung und Trauerfeier festgehalten. «Manche wünschen sich heute eine Kremation mit anschliessender Beisetzung in einer Urnenwand oder in einem Gemeinschaftsgrab. Das hat oft praktische Gründe. Zum Beispiel, wenn die Angehörigen weit weg wohnen und das Grab nicht selber pflegen können oder wollen», sagt Affolter. «Auch diese Vorkehrungen sollten unbedingt mit den Angehörigen abgesprochen werden. Es kommt immer wieder vor, dass jemand seine Asche im Rhein oder auf einem Berggipfel verstreut haben möchte. Die Angehörigen wollen aber lieber eine Beisetzung auf dem heimischen Friedhof, damit sie das Grab später als Ort der Erinnerung besuchen können. Doch es gibt Kompromisslösungen. Man muss sie nur kennen.»
Und wichtig: All diese Wünsche und Anweisungen können laut Affolter nicht in einem Testament festgehalten werden. Denn dieses wird erst lange nach dem Tod und der Beerdigung eröffnet, sodass die Wünsche gar nicht mehr erfüllt werden können.
Barbara Affolter unterstützt mit ihrer Agentur Menschen, die sich umfassend vorbereiten wollen: «Wer trauert, sollte dafür genügend Zeit und Raum haben. Es ist für alle hilfreich und entlastend, wenn die Dinge rund um Tod und Sterben im Voraus besprochen und aufgeschrieben werden. Rechtzeitig. Weil der Tod eines Tages zu uns allen kommt.»