Bundesgericht weist Beschwerde der Frau ab
vs. Ein Wasserschaden brachte vor sechs Jahren eine professionelle Indoor-Hanfanlage im Baselbiet ans Licht. Nun hat das höchste Gericht der Schweiz entschieden: Die Verurteilung einer Thailänderin wegen Drogenanbaus ...
Bundesgericht weist Beschwerde der Frau ab
vs. Ein Wasserschaden brachte vor sechs Jahren eine professionelle Indoor-Hanfanlage im Baselbiet ans Licht. Nun hat das höchste Gericht der Schweiz entschieden: Die Verurteilung einer Thailänderin wegen Drogenanbaus und Geldwäscherei bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat den Entscheid unlängst veröffentlicht.
Der Fall nahm im Juli 2019 seinen Anfang, als mitten in der Nacht Wasser aus der Decke eines Hauses in einer Gemeinde im Kanton Baselland tropfte. Die alarmierte Feuerwehr rückte gemeinsam mit der Polizei an – und entdeckte im ersten Stock eine auf rund 225 Quadratmetern betriebene Hanfplantage mit mehr als 2000 Pflanzen. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei Verdächtige mit thailändischer Staatsangehörigkeit. Weitere Durchsuchungen führten andernorts zur Entdeckung einer zweiten Anlage und eines Lagers mit 45 Kilogramm Hanf.
Das Baselbieter Strafgericht verurteilte eine Thailänderin 2021 zu 23 Monaten bedingter Haftstrafe und sprach einen siebenjährigen Landesverweis aus. Auch ihr Ehemann wurde verurteilt. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil weitgehend, reduzierte die Strafe für die Frau jedoch auf 20 Monate.
Aussagen waren stringent
Die Thailänderin zog das Urteil weiter ans Bundesgericht in Lausanne – mit weitreichenden Forderungen: Freispruch, Herausgabe beschlagnahmter Gelder, Entsperrung ihres Bankkontos und Genugtuung für eine angeblich unrechtmässige Haft. Im Zentrum ihrer Beschwerde stand die erste polizeiliche Einvernahme: Diese sei ohne rechtlichen Beistand erfolgt, obwohl bereits ein schwerer Tatverdacht bestanden habe. Ihre Aussagen seien daher unverwertbar. Das Bundesgericht sah keinen Grund zur Aufhebung des Urteils.
Entscheidend war für das Gericht, dass sich die später im Verfahren gemachten Aussagen der Beschuldigten im Beisein eines Anwalts im Wesentlichen mit ihren ersten Äusserungen deckten. Die Verurteilung stütze sich somit nicht ausschliesslich auf die fragliche erste Einvernahme, so das Bundesgericht.
Auch die weiteren Rügen der Frau blieben erfolglos. Ihre Kritik an der Beweiswürdigung des Kantonsgerichts sei nicht substanziiert, sondern beschränke sich darauf, eigene Deutungen der Geschehnisse darzulegen. Das Bundesgericht erinnerte daran, dass es keine zweite Berufungsinstanz sei und nur eingreife, wenn Willkür vorliege – was hier nicht der Fall sei.
Am Ende wies das Bundesgericht die Beschwerde vollumfänglich ab. Die Thailänderin muss die Verfahrenskosten in Höhe von 3000 Franken tragen. Ihre Hoffnung auf einen Freispruch und auf die Rückgabe ihres gesperrten Vermögens hat sich darüber hinaus zerschlagen.
Bei den Geschehnissen handelt es sich nicht um einen Einzelfall. In den vergangenen Jahren hat die Polizei im Baselbiet wiederholt illegale Hanfanlagen ausgehoben – zum Beispiel in Brislach, Muttenz, Zwingen oder auch Gelterkinden.