Teurer Polizei-Einsatz an Eritrea-Fest
15.12.2023 BaselbietAbsage wäre laut Regierung nicht mit Verfassung vereinbar gewesen
Der Polizei-Einsatz bei einer umstrittenen regimetreuen Eritrea-Veranstaltung in Grellingen vom vergangenen Samstag hat 185 000 Franken gekostet. Ein Verbot der Veranstaltung wäre nicht verhältnismässig ...
Absage wäre laut Regierung nicht mit Verfassung vereinbar gewesen
Der Polizei-Einsatz bei einer umstrittenen regimetreuen Eritrea-Veranstaltung in Grellingen vom vergangenen Samstag hat 185 000 Franken gekostet. Ein Verbot der Veranstaltung wäre nicht verhältnismässig gewesen, erklärte die Baselbieter Regierung gestern im Landrat.
sda. Die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) ging in der Fragestunde der gestrigen Parlamentssitzung auf eine Interpellation von «Mitte»-Landrat Simon Oberbeck ein. Diese bezog sich auf eine Feier von mehreren Hundert regimetreuen Eritreern. Um einen Zusammenstoss mit Oppositionellen zu verhindern, trat die Baselbieter Polizei mit einem Grossaufgebot auf. Die Einsatzkosten beliefen sich auf 185 000 Franken. Es gebe eine Rechtsgrundlage, um eine solche Veranstaltung zu verbieten, sagte Regierungsrätin Kathrin Schweizer, doch habe man dies als unverhältnismässig betrachtet.
Als Privatanlass in privaten Räumen benötigte das Festival keine Bewilligung, heisst es in einer schriftlichen Antwort der Regierung. Die Veranstalter wendeten sich allerdings im Vorfeld an die Kantonspolizei – aus Angst, dass der Anlass von Gegnern gestört werden könnte. Die Polizei entschied sich, «angesichts des beidseitigen Aggressionspotenzials» Massnahmen gemäss Polizeigesetz zu prüfen.
Eine Veranstaltung kann demzufolge verboten oder mit Auflagen versehen werden. Dies, wenn erhebliche Sicherheitsprobleme zu erwarten sind, die mit normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen sind, und wenn «Gefahr für Leib und Leben» droht.
Verbot nicht verfassungskonform
Nach Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten eritreischen Gruppen in letzter Zeit, etwa in Opfikon (ZH) oder Stuttgart (D), beurteilte der Einsatzleiter die Voraussetzungen für Massnahmen als erfüllt. Aufgrund der verfassungsmässig garantierten Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit kam er jedoch zum Schluss, dass ein Verbot zu weit ginge. «Die Polizei darf nicht einfach Veranstaltungen zur Ausübung von Grundrechten verbieten, wenn eine aggressive Gegenseite mit Angriffen droht, denn dann stünde es in der Macht der Gegenseite, zu bestimmen, ob ein Anlass stattfinden kann oder nicht», schreibt die Regierung. Vertretbar seien aber Auflagen gewesen, die von den Veranstaltern akzeptiert wurden. Diese hätten gewährleistet, dass von den Veranstaltern keine Gewalt ausging. Als die Lage jedoch zu eskalieren drohte, habe die Polizei angeordnet, den Anlass vorzeitig abzubrechen. Eine Gefährdung der Bevölkerung habe nicht bestanden.
Die Kosten des Polizei-Einsatzes könnten den Veranstaltern nicht in Rechnung gestellt werden. Dies sei bei Versammlungen zur Ausübung von Grundrechten gemäss Polizeigesetz nicht möglich, heisst es in einer Antwort auf eine Frage von Landrat Peter Riebli (SVP, Buckten).
Am Samstag versuchten mehrere Hundert Gegner des autoritären Regimes von Isayas Afewerki, den Anlass zu stören. Die Polizei kontrollierte dabei rund 120 Personen. «Womit wir nicht gerechnet haben: wie schnell die Oppositionellen auftauchten», sagte Sicherheitsdirektorin Schweizer. Gerade einmal zwei Stunden vor dem Anlass hätten die Regimegegner erfahren, wo das Festival stattfindet. Es habe weder Verletzte noch Sachbeschädigungen gegeben. Im Nachgang an den Polizei-Einsatz kritisierten mehrere Politiker aller Parteien, dass der Anlass nicht hätte bewilligt werden sollen.
Mehr Lohn für Landrätinnen und Landräte
sda./vs. Die Mitglieder des Landrats erhalten einen Teuerungsausgleich. Das Parlament hat gestern mit 61 zu 22 Stimmen dem Kompromissvorschlag der Geschäftsleitung zugestimmt. Die Entschädigungen werden nicht so stark erhöht wie ursprünglich gefordert, doch die Teuerung wird erstmals seit 2007 angepasst und der Betrag dann aufgerundet. Somit wird der jährliche Grundbetrag für Landrätinnen und Landräte von 4400 auf 4700 Franken angehoben. Das Sitzungsgeld wird von 50 auf 55 Franken pro Stunde erhöht. Die meisten Fraktionen befürworteten diese Anhebung. Roman Brunner (SP) sagte, dass seine Fraktion den Vorschlag akzeptieren könne. Ein Parlament müsse ein Abbild der Bevölkerung sein – daher solle so ein Mandat nicht vom Einkommen abhängen. Allerdings könne er gut nachvollziehen, dass es schlecht ankommen könnte, wenn sich ein neu gewähltes Parlament die Entschädigungen weiter erhöhen würde. Andreas Dürr (FDP) hielt fest, dass seine Fraktion nach wie vor gegen eine Erhöhung sei. In Zeiten, in denen alle den Gürtel enger schnallen müssten, sei das nicht angebracht. Bei der SVP war die Mehrheit dafür, in der Fraktion Grüne/EVP gab es unterschiedliche Meinungen. «Wir haben es alle verdient, doch es ist einfach der falsche Zeitpunkt», sagte etwa Marco Agostini (Grüne) über die Anpassung der Entschädigung.