«Fachleute», meistens aus dem Ausland, haben es auf das Geld von älteren Leuten abgesehen. In täuschender Absicht gelingt es ihnen mit Schockanrufen, Senioren zu plündern. Wir lesen immer wieder die Meldungen, dass immer mehr Senioren am Telefon mit hohen ...
«Fachleute», meistens aus dem Ausland, haben es auf das Geld von älteren Leuten abgesehen. In täuschender Absicht gelingt es ihnen mit Schockanrufen, Senioren zu plündern. Wir lesen immer wieder die Meldungen, dass immer mehr Senioren am Telefon mit hohen Geldbeträgen erpresst werden und dann aufgefordert werden, von ihrem Konto Geld abzuheben und an einem bestimmten Ort zu überreichen. Immer wieder gelingt es diesen Banden mit neuen Ansätzen, alleinstehende Menschen zu täuschen.
Die neue Masche: Es wird mit Stimmenklau und Künstlicher Intelligenz gearbeitet, immer mehr ältere Leute fallen darauf herein und heben hohe Geldbeträge ab. Hier müssten doch die Geldinstitute ihre älteren Kunden schützen, auch wenn sie dies per Gesetz nicht müssen. Bargeld nämlich kann man in der Schweiz am Schalter ohne Probleme abheben. Diese Kontoaktivitäten werden bei der Bank, bei der man das Konto hat, registriert.
Bei uns gelten keine Einschränkungen für Kapitalexport. Umgekehrt fragt einen die Bank plötzlich, woher das Geld kommt. Diese Frage ist schockierend, da sich Betroffene unter Verdacht gestellt sehen. Denn woher das Geld stammt, muss der Kunde immer nachweisen.
Warum nicht auch, wenn eine ältere Person am Schalter 200 000 Franken abheben möchte? Die Finanzinstitute lassen es zu, dass jährlich Personen über 55 Jahren rund 675 Millionen Franken unfreiwillig abgenommen werden, die in den meisten Fällen ins Ausland überwiesen werden. Das sollten die Institute nicht mehr zulassen und stoppen. Das würde die Betrüger nicht freuen, die Senioren würden von diesen Gefahren erfolgreich geschützt.
Stefan Saladin-Bochin, Lupsingen