Die Einwohnergemeinden im Kanton Baselland können künftig ihre Standortförderungsfonds mit Steuern von juristischen Personen füllen. Bisher war dies nicht erlaubt. Der Regierungsrat hat eine Verordnung entsprechend angepasst, wie er vorgestern mitteilte. Damit reagiere er auf ...
Die Einwohnergemeinden im Kanton Baselland können künftig ihre Standortförderungsfonds mit Steuern von juristischen Personen füllen. Bisher war dies nicht erlaubt. Der Regierungsrat hat eine Verordnung entsprechend angepasst, wie er vorgestern mitteilte. Damit reagiere er auf die Erfahrung, dass die bisherige Einschränkung die Möglichkeiten der Standortförderung zu stark begrenzt habe. vs.