Solarstrom vom Strassenrand bleibt Nische
13.01.2026 BaselbietNur wenige Standorte eignen sich laut Regierung – auch im Oberbaselbiet
Solaranlagen an Lärmschutzwänden oder Stützmauern gelten als Ergänzung bei der Energiewende. Doch nach einer detaillierten Prüfung dämpft die Baselbieter Regierung die Erwartungen: ...
Nur wenige Standorte eignen sich laut Regierung – auch im Oberbaselbiet
Solaranlagen an Lärmschutzwänden oder Stützmauern gelten als Ergänzung bei der Energiewende. Doch nach einer detaillierten Prüfung dämpft die Baselbieter Regierung die Erwartungen: Nur eine Handvoll Standorte im ganzen Kanton sei wirklich geeignet.
David Thommen
Lärmschutzwände, Stützmauern oder Brücken nutzen, um Strom zu produzieren, ohne zusätzliche Grünflächen zu verbauen: Was SP-Landrat Jan Kirchmayr bereits 2022 forderte, klingt einleuchtend. Nachdem im vergangenen Jahr die erste, knappe Antwort der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) auf Kirchmayrs Interpellation im Landrat als «Arbeitsverweigerung» kritisiert worden war, hat die Regierung nun Anfang Januar nachgeliefert und legt in einem ausführlichen Bericht Zahlen und Fakten vor. Fazit: Die Hürden für Sonnenstrom entlang der kantonalen Verkehrsinfrastruktur sind weit höher als vom Fragesteller erhofft.
Die Regierung hat für den neuen Bericht die Datenbank der Bauwerkskontrolle ausgewertet. Von insgesamt 1450 verzeichneten Infrastrukturobjekten entlang der Kantonsstrassen wurden 773 oberirdische und damit möglicherweise geeignete Standorte genauer angeschaut. Das Ergebnis ist ernüchternd: Lediglich sieben Standorte im ganzen Kanton weisen laut Bericht eine «hohe Wahrscheinlichkeit» für eine wirtschaftliche Nutzung auf.
Während sich fünf dieser Flächen im Laufental und im unteren Kantonsgebiet befinden (etwa in Arlesheim oder Laufen), werden zwei Objekte aus dem Oberbaselbiet erwähnt: eine Stabilisierungsmauer in Reigoldswil («Marchmatt»), die aufgrund ihrer Fläche und Ausrichtung Potenzial bietet, sowie ein Felssicherungsgitter in Hölstein («Bueberied»), das möglicherweise mit einer Photovoltaikanlage bestückt werden könnte.
Doch selbst bei diesen Standorten sei die Realisierung nicht garantiert. Technische und wirtschaftliche Detailabklärungen müssen zuerst noch zeigen, ob sich eine Investition tatsächlich rechne.
Krux mit der Wirtschaftlichkeit
Das Hauptproblem ist die fehlende Grösse. Damit ein privates Unternehmen (Contractor) eine Anlage auf eigene Kosten baut und über 25 Jahre betreibt – dies die Stossrichtung von Kirchmayrs Interpellation –, braucht es Fläche. Nur wenige Anbieter zeigen laut der Baselbieter Regierung schon ab 200 Quadratmetern Interesse, bei den meisten Stromfirmen liege die Grenze aber eher bei 500 oder sogar 2500 Quadratmetern. Im Baselbieter Kantonsnetz verfügen jedoch nur wenige Objekte über eine solche Dimension.
Kleinere Flächen, wie sie gerade auch im Oberbaselbiet oft an steilen Hanglagen oder engen Strassenabschnitten vorkommen, scheitern laut dem Bericht meist an den Fixkosten. Ein teurer neuer Anschluss ans Stromnetz in abgelegenem Gebiet oder statische Probleme – zum Beispiel an Lärmschutzwänden – machten die Wirtschaftlichkeit schnell zunichte. Zudem fallen laut der Regierung beliebte Ideen wie Solaranlagen auf Verkehrskreiseln komplett durch: Kein einziger Kreisel im Kanton sei gross genug, um eine wirtschaftliche Anlage zu beherbergen.
Sicherheit geht vor Energieertrag
Neben der – mangelnden – Rendite stehen harte Sicherheitskriterien im Weg: Flächen, die Autofahrer blenden könnten oder bei einem Unfall eine elektrische Gefahr darstellen, sind tabu. Auch die Unterhaltsarbeiten an den Strassen dürfen nicht behindert werden: Müssen Solarmodule innerhalb der nächsten 25 Jahre möglicherweise für eine einfache Mauersanierung aufwendig demontiert werden, schwindet das Interesse privater Investoren rasch.
Auch der Blick über die Kantonsgrenze zeige: Euphorie komme bei der Idee für den Strom vom Strassenrand längst nicht mehr auf. Von den 350 Flächen, die das Bundesamt für Strassen (Astra) schweizweit an Lärmschutzwänden ausgeschrieben hat, sei bisher nur ein Bruchteil im Bau. Stark sinkende Rückspeisepreisevergütungen oder statische Überlastungen der bestehenden Wände durch Winddruck bremsten den Ausbau erheblich.
Prüfung bei Neubauten
Trotz der Dämpfer will die Direktion von Baudirektor Isaac Reber (Grüne) das Thema nicht ganz beerdigen. Das Tiefbauamt wird laut dem Bericht der Regierung künftig bei jedem grossen Neubau- oder Sanierungsprojekt systematisch prüfen, ob Solartechnik integriert werden kann. Auch die BLT bleibe am Ball, heisst es im Bericht: Nach dem Pilotprojekt eines Solarzauns in Reinach könnten weitere Abschnitte folgen – sofern der Versuch erfolgreich verlaufe. Doch auch die BLT blieben bei ihren Infrastrukturbauten zurückhaltend, da es hohe technische und finanzielle Hürden gebe.
Das Fazit des zweiten Berichts der Regierung bleibt das gleiche wie bei der ersten, vom Landrat als dürftig eingestuften Antwort: Solarstrom vom Strassenrand als Beitrag zur Energiewende dürfte die Ausnahme bleiben.

