Silvester-Feuerwerk unter Beschuss
31.12.2025 BaselbietVerbote von Raketen und Böllern sind im Kommen
In jüngerer Vergangenheit haben mehrere Gemeinden für die Silvesternacht ein Feuerwerksverbot erlassen. Dessen Durchsetzung ist nicht leicht, denn Sünder müssen in flagranti erwischt werden, um gebüsst werden zu ...
Verbote von Raketen und Böllern sind im Kommen
In jüngerer Vergangenheit haben mehrere Gemeinden für die Silvesternacht ein Feuerwerksverbot erlassen. Dessen Durchsetzung ist nicht leicht, denn Sünder müssen in flagranti erwischt werden, um gebüsst werden zu können.
Christian Horisberger
Raketen, die unter lautem Knallen prächtige Bilder aus Feuer und Funken an den Nachthimmel malen, gehören zum Jahreswechsel-Ritual wie das Korkenknallen und der Glückwunsch «Es guets Neus!». So sehen es die einen. Für die anderen bedeutet Feuerwerk in erster Linie ein Ärgernis: übermässige Feinstaubbelastung, Brandgefahr, Abfall auf Strassen und in Gärten sowie ein Geknalle, das Mensch und Tier stresst – und abgeschafft gehört.
In den meisten Baselbieter Gemeinden ist Feuerwerk in der Silvesternacht wie auch am Nationalfeiertag und am Tag davor erlaubt. Dann darf in den Himmel geschossen werden, was der Feuerwerkhandel und das Portemonnaie hergeben. Zu jedem anderen Termin ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig. Bewilligungsinstanz ist die Gemeinde.
In jüngerer Vergangenheit gab es auf Gemeindeebene verschiedentlich Vorstösse, wonach das Abbrennen von Feuerwerk stärker eingeschränkt werden sollte – mit mehr oder weniger Erfolg: So scheiterten beispielsweise 2024 in Itingen und im vergangenen Juni in Sissach Anträge von Stimmberechtigten, das Feuerwerk zumindest in der Silvesternacht zu verbieten. In Sissach war das Abstimmungsergebnis deutlich, in Itingen hauchdünn: Der Stichentscheid des Gemeindepräsidenten gab dort den Ausschlag gegen ein Verbot.
Erfolgreich waren hingegen gleichlautende Vorstösse im Liestaler und im Allschwiler Einwohnerrat, wo seit 2021 beziehungsweise seit 2024 in der Silvesternacht Raketen und Böller tabu sind. Vor wenigen Wochen zog die Gemeindeversammlung von Füllinsdorf nach. Ab dem kommenden Jahr darf auch dort nur noch am Nationalfeiertag nach Lust und Laune legal «gezünselt» werden.
200 Franken Busse in Liestal
Ein generelles Feuerwerksverbot ohne Ausnahme – auch am 1. August – gilt neuerdings in Therwil. Die Gemeindeversammlung folgte im Oktober dieses Jahres einem Antrag aus der Bevölkerung und wandte sich gegen den Kompromissvorschlag des Gemeinderats mit einer Ausnahme am Bundesfeiertag. Somit ist das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeglicher Art untersagt. Die Bewährungsprobe der Neuregelung steht Therwil in der kommenden Nacht bevor. Verstösse werden mit einer Busse von 100 Franken geahndet.
Mit einer Busse von 200 Franken muss rechnen, wer in Liestal während der Silvesternacht Raketen abfeuert oder Böller zündet. Das Verbot und die drohende Busse wirken, wie die zuständige Stadträtin Pascale Meschberger (SP) auf Anfrage sagt. Seit dem Beschluss des Stadtparlaments werde in der Silvesternacht deutlich weniger Feuerwerk abgebrannt: «Die grosse Mehrheit der Bevölkerung hält sich ans Gesetz. In Liestal ist es an Silvester nun deutlich angenehmer als in anderen Gemeinden.»
Das Verbot konsequent durchzusetzen, sei nicht einfach, so Meschberger. Denn um eine Busse ausstellen zu können, müsse eine Person in flagranti ertappt werden. Und man könne «ja nicht an jeder Ecke einen Polizisten aufstellen». So hätten bei Kontrollen durch städtisches Personal bisher nur vereinzelt Verstösse geahndet werden können. Auch in der kommenden Silvesternacht wird es in Liestal laut der Stadträtin Kontrollen geben – erstmals durch eine externe Sicherheitsorganisation. Keine Handhabe hätten die Sicherheitsleute jedoch, wenn Liestaler Schlaumeier ihre Raketen nur wenige Meter ausserhalb des Gemeindebanns abfeuerten – auch das sei schon vorgekommen.
Um die Bevölkerung an das Feuerwerksverbot in der Silvesternacht zu erinnern, lässt die Stadt Liestal vor dem Jahreswechsel jeweils diverse Hinweistafeln aufstellen – auch an Feuerwerkverkaufsstellen. Den Verkauf von Feuerwerkskörpern verbieten kann die Stadt nicht.
Alle genannten Gemeinden, in denen in der kommenden Nacht keine Raketen aufsteigen dürfen, weisen auf ihren Websites darauf hin – oder im Fall von Lauwil auf der Gemeinde-News-App. Bei genauem Hinschauen zeigt sich, dass die Lauwiler in Sachen Silvester-Feuerwerksverbot Pioniere waren: Das Polizeireglement, wonach ausschliesslich am 1. August bewilligungsfrei Feuerwerk gezündet werden darf, datiert aus dem Jahr 1990(!).
«Versäumnis» in Lauwil
Wie die Nachfrage bei Gemeindepräsident Raymond Tanner zeigt, ist die «moderne» Regelung eher einem Versäumnis zu verdanken als Pioniergeist: Als seinerzeit der Passus über das Abbrennen von Feuerwerk im Reglement festgeschrieben wurde, seien Raketen und Böller zu Silvester hierzulande noch gar kein Thema gewesen.
Ob gewollt oder nicht – das Verbot scheint zu funktionieren. Laut Tanner bleibt der Himmel über Lauwil in der Silvesternacht weitestgehend dunkel. Es würden nur vereinzelt Raketen abgefeuert. Obwohl das Verbot funktioniert, könnte das Thema «Feuerwerk» in seiner Gemeinde bald schon für Diskussionen sorgen. Laut Tanner steht die Aktualisierung des Polizeireglements auf der Pendenzenliste des Gemeinderats. Und er würde sich nicht wundern, wenn auf der einen Seite ein vollständiges Verbot gefordert würde, und auf der anderen eine Freigabe auch für Silvester …
Feuerwerksinitiative will landesweite Einschränkung
vs. In der Schweiz ist eine Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» oder «Feuerwerksinitiative» hängig, die den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper für Privatpersonen verbieten will, um Menschen, Tiere und die Umwelt vor Lärm und Belastungen zu schützen. Die Initianten – darunter Tier- und Umweltschutzorganisationen, Jagd Schweiz sowie Privatpersonen – argumentieren, dass lautes Feuerwerk insbesondere an Silvester und zum 1. August erhebliche Belastungen verursache. Das Initiativkomitee fordert ein grundsätzliches Verbot von lauten Feuerwerkskörpern. Erlaubt bleiben sollen lärmarme Produkte sowie professionelle Grossfeuerwerke bei öffentlichen Anlässen.
Der Bundesrat hat die Initiative abgelehnt, doch der Nationalrat hat in der Wintersession einen Gegenvorschlag gutgeheissen, der nun in den Ständerat geht. Der indirekte Gegenvorschlag sieht statt eines umfassenden Verbots gezieltere Beschränkungen wie ein Böllerverbot und schärfere Regeln im Sprengstoffgesetz vor und lässt den Kantonen mehr Spielraum für eigene Bestimmungen. Mit einer Volksabstimmung der im November 2023 eingereichten Volksinitiative ist bis spätestens im Mai 2028 zu rechnen.

