Änderung des Sozialhilfegesetzes
Der Regierungsrat will die Regelung über die Rückzahlung von Sozialhilfegeldern lockern. Sie soll nur noch dann Pflicht sein, wenn ein ehemaliger Bezüger zu erheblichem Vermögen kommt.
vs. Wer im Kanton ...
Änderung des Sozialhilfegesetzes
Der Regierungsrat will die Regelung über die Rückzahlung von Sozialhilfegeldern lockern. Sie soll nur noch dann Pflicht sein, wenn ein ehemaliger Bezüger zu erheblichem Vermögen kommt.
vs. Wer im Kanton Baselland Geld von der Sozialhilfe erhält, ist nach geltendem Recht rückerstattungspflichtig: Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Bezügerin oder eines Bezügers gebessert, muss das Geld zurückbezahlt werden, wobei das Einkommen und das Vermögen berücksichtigt werden. Dies möchte der Regierungsrat ändern. Er strebt eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes an, wonach zur Begleichung von Sozialhilfeschulden nur noch Geld aus einem erheblichen Vermögensanfall berücksichtigt wird. Das Einkommen soll dafür nicht mehr angetastet werden. Die Regierung hat die entsprechende Änderung an den Landrat verabschiedet.
In der Vernehmlassung sei die Lockerung der Rückzahlungspflicht mehrheitlich begrüsst worden, da dies zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ehemaliger Sozialhilfebezüger beitrage, teilt die Regierung mit. Ausserdem werde für die Gemeinden der Vollzug vereinfacht, ohne dass wesentliche finanzielle Mindereinnahmen resultieren würden. Nicht alle Vernehmlassungsteilnehmer teilen diese Einschätzung. Zehn Gemeinden und zwei Parteien haben sich für den Verbleib bei der geltenden Regelung ausgesprochen.