Richtig einhagen wirkt präventiv
29.02.2024 BaselbietEin Merkblatt widmet sich dem optimalen Einsatz von Zäunen
Wildschadenverhütung und Herdenschutz, aber auch der Schutz der Wildtiere erfordern geeignete Zäune. Das Amt für Wald beider Basel zeigt auf, was beim Bau und beim Unterhalt von Zäunen zu beachten ist.
...Ein Merkblatt widmet sich dem optimalen Einsatz von Zäunen
Wildschadenverhütung und Herdenschutz, aber auch der Schutz der Wildtiere erfordern geeignete Zäune. Das Amt für Wald beider Basel zeigt auf, was beim Bau und beim Unterhalt von Zäunen zu beachten ist.
Elmar Gächter
Wegen struktureller Veränderungen und aufgrund sich ausbreitender Wildtiere werden in jüngster Vergangenheit in der Landwirtschaft vermehrt Zäune verwendet, insbesondere auch, um Schäden durch Wildtiere einzudämmen. Dabei gilt es, nicht allein den Schutz von Nutztieren sowie land- und forstwirtschaftlichen Kulturen im Auge zu behalten, sondern auch die Bewegungsfreiheit von kleinen und grossen Wildtieren nicht zu stark einzuschränken. Denn für sie ist eine offene Landschaft ein wichtiger Lebensraum.
Um möglichst einfach aufzuzeigen, was beim Zaunbau zu beachten ist, hat der Kanton Baselland unter Federführung des Amts für Wald beider Basel ein Merkblatt ausgearbeitet. Es werden darin keine neuen Regeln aufgeführt, sondern es wird aufgezeigt, wie bereits bestehende gesetzliche Regelungen umgesetzt werden können. Der Fokus richtet sich dabei sowohl auf die Zäune zur Wildschadenverhütung als auch auf Weidezäune.
Gut gespannt und gut sichtbar
Grundsätzlich sollen Zäune so gebaut werden, dass sich Wildtiere darin nicht verfangen und ihre Wanderung und Vernetzung möglich bleibt, insbesondere an wildsensiblen Standorten wie am Waldrand, an Gewässern, in der Nähe von Verkehrswegen sowie innerhalb der Wildtierkorridore. Zäune müssen stets gut sichtbar, gut unterhalten und gut gespannt sein. Mobile Zäune müssen innert weniger Tage wieder abgebaut werden.
«Bei dauerhaft installierten Zäunen muss der Austritt für Wildtiere aus dem Wald gewährleistet sein und wenn der Zaun zeitweise ungenutzt ist, muss er geöffnet werden», fasst Wildtierbiologin Daniela Derron vom Amt für Wald die wichtigsten Anhaltspunkte aus dem Merkblatt zusammen. Nicht neu ist auch, dass ausserhalb der Bauzone Zäune nur zulässig sind, die zum land- oder forstwirtschaftlichen Nutzen oder zum Schutz von öffentlichem Interesse erstellt werden.
Stacheldrahtverbot
Privatpersonen ist es ausserhalb der Bauzone nicht gestattet, Zäune aufzustellen. Der Einsatz von verletzendem Material wie Stacheldraht ist im Kanton Baselland nicht mehr zulässig. Bereits bestehende Zäune aus solchem Material müssen bis spätestens Ende 2032 abgebaut werden.
Sehen Nutz- und Wildtiere einen Zaun gut, wird die Gefahr kleiner, dass sie sich darin verheddern und ihn zu Boden reissen. Die häufig verwendete Farbe Orange kann von vielen Tieren nicht von Grün unterschieden werden, weshalb vermehrt Drahtlitzen und Elektronetze in Kontrastfarben wie Blau-Weiss oder Schwarz-Weiss verwendet werden.
Das Merkblatt empfiehlt zudem, die Drähte an wildsensiblen Stellen mit 10 bis 20 cm langen blau-weissen Absperrbändern zu versehen. Mobile Zäune zur Wildschadenverhütung müssen spezifisch wirksam gegen abzuwehrende Wildtierarten sein, jedoch anderen Wildtieren ein verletzungsfreies Passieren ermöglichen.
Zur Prävention von Wildschweinschäden dürfen deshalb keine Weidenetze verwendet werden. «Ein Zaun muss selektiv wirken. Normale Weidenetze (90 cm und mehr) halten auch andere Wildtierarten ab. Für Wildschweine werden zwei bis drei Litzen verwendet oder extra angefertigte, 63 cm hohe, blaue Wildschweinnetze», so Daniela Derron.
Schutz vor Luchs und Wolf
Herdenschutzzäune sind die einzigen Zäune, die sowohl für die Weideführung als auch für die Verhütung von Wildschäden verwendet werden. Das Merkblatt empfiehlt gemäss den nationalen Empfehlungen, für den Schutz von Kleinvieh vor den Grossraubtieren Luchs und Wolf elektrifizierte, 90 cm hohe Weidenetze oder elektrifizierte Litzenzäune mit mindestens vier Litzen zu erstellen.
Werden diese Zäune zusätzlich erhöht oder mit fünf Litzen erstellt, wird dies vom Bund finanziell unterstützt. Da der Luchs gerne klettert, ist es wichtig, dass es keine nichtelektrifizierte Einstiegsstelle im Zaun hat. Der Wolf hingegen untergräbt Zäune bevorzugt. Es ist deshalb zentral, dass es in der gesamten Zaunlänge keine Durchschlupfmöglichkeiten hat.
Laut der Wildtierbiologin ist es von zentraler Bedeutung, dass die Herdenschutzzäune gut erstellt, vor allem auch gut unterhalten und gut sichtbar sind. «Sonst verlieren sie ihre abwehrende Wirkung.» Die optimale Zaunqualität werde künftig noch vermehrt Gewicht erhalten.
Das Amt für Wald beider Basel und mit ihm weitere Dienststellen wie das Bauinspektorat, das Ebenrain-Zentrum sowie das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die zum Merkblatt beigetragen haben, erhoffen sich vor allem, dass es immer weniger schlecht unterhaltene oder ungenutzte Zäune im Feld gibt und längerfristig keine direkt eingezäunten Waldränder mehr.