Die bürgerlichen Parteien haben ihre Kandidatin beziehungsweise ihren Kandidaten bestimmt für die anstehende Regierungsrats-Ersatzwahl. Sowohl SVP wie auch die FDP beanspruchen den bisher «bürgerlichen» Sitz und wollen jeweils die Unterstützung der anderen ...
Die bürgerlichen Parteien haben ihre Kandidatin beziehungsweise ihren Kandidaten bestimmt für die anstehende Regierungsrats-Ersatzwahl. Sowohl SVP wie auch die FDP beanspruchen den bisher «bürgerlichen» Sitz und wollen jeweils die Unterstützung der anderen Partei. Mit gegenseitigen Vorwürfen der jeweiligen Parteiexponenten wird die bisherige Bürgerliche Zusammenarbeit (Büza) riskiert und der Sitzverlust scheint bei dieser Ausgangslage jedenfalls möglich zu werden.
Wer hat nun Anspruch? Vergleicht man die offiziellen Wähleranteile der Wahlen im Jahre 2023, so ergibt sich folgende offizielle «Tatsache» für den Kanton Baselland: Landratswahlen 2023: SVP-Wähleranteil 22,88 Prozent (21 Sitze), FDP-Wähleranteil 18 Prozent (17 Sitze). Nationalratswahlen 2023: SVP-Wähleranteil 28,90 Prozent (2 Sitze), FDP-Wähleranteil 14,23 Prozent (1 Sitz).
Dass bei diesen Wähleranteilen die FDP nun verlangt, die SVP müsse quasi stillschweigend auf eine Kandidatur zugunsten der FDP verzichten, scheint mir doch etwas überheblich. Stellen wir uns vor, die Wähleranteile der beiden Parteien wären umgekehrt. Wie würde dann die FDP reagieren, wenn sich die SVP als Juniorpartner «erfrechen» würde, einen eigenen Kandidaten/eine eigene Kandidatin zu stellen? Meines Erachtens wären die Parteileitungen gut beraten, diese Ausgangslage noch einmal zu analysieren, sonst könnte der Schuss auch nach hinten losgehen.
Die FDP muss doch einfach zur Kenntnis nehmen, dass sie in Baselland nicht mehr die dominierende Rolle vergangener Jahre spielt, und die SVP müsste wohl eine etwas liberalere und weniger engstirnige Politik betreiben. Rauft euch doch zusammen! Die Hoffnung stirbt zuletzt …
Paul Hug, Ziefen