Regierung schraubt an Prämienverbilligungen
21.08.2025 BaselbietRegionale Unterschiede sollen berücksichtigt werden
sda. Der Regierungsrat hat am Dienstag ein neues System für die Krankenkassenprämien-Verbilligung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er den Gegenvorschlag zur eidgenössischen ...
Regionale Unterschiede sollen berücksichtigt werden
sda. Der Regierungsrat hat am Dienstag ein neues System für die Krankenkassenprämien-Verbilligung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er den Gegenvorschlag zur eidgenössischen Prämienentlastungsinitiative umsetzen, der höhere Kosten für den Kanton zur Folge hat. «Die beträchtlichen Zusatzmittel für die Prämienverbilligung sollen möglichst gerecht und transparent für die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen eingesetzt werden», schreibt der Regierungsrat.
Gemäss aktuellen Schätzungen wird der Kanton Baselland ab 2028 mindestens 260 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufwenden. Die Hälfte trägt der Bund. Der Nettobetrag des Baselbiets steigt von 68 Millionen Franken auf 126 Millionen, wie es im Communiqué des Regierungsrats heisst. Der Gegenvorschlag trat mit der Ablehnung der Initiative vergangenes Jahr automatisch in Kraft.
Der Regierungsrat hat die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben zum Anlass genommen, das jetzige Modell zu überdenken. Der Kanton soll die Prämienverbilligung anstelle der jetzigen Richtprämie neu ausgehend von einer Referenzprämie berechnen. Diese entspricht einem bestimmten Prozentsatz der regionalen Durchschnittsprämie. Anspruch besteht, wenn die Belastung der Referenzprämie am Einkommen einen bestimmten Prozentsatz übersteigt. Die neue Regelung verzichtet dabei auf fixe Einkommensgrenzen. Die Höhe der Verbilligung ergibt sich aus der Differenz zwischen dieser Referenzprämie und dem einkommensabhängigen Eigenanteil.
Dabei sollen die regionalen Prämienunterschiede innerhalb des Kantons berücksichtigt werden. So ist die Einkommensbelastung bezogen auf die Netto-Prämie im unteren Baselbiet höher, wie es in der regierungsrätlichen Vorlage an den Landrat heisst. Weiterhin stützt sich die Berechnung des massgebenden Einkommens auf die Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres. Zukünftig sollen aber Krankheits- und Behindertenkosten bei der Berechnung abgezogen werden dürfen. Haushalte mit Kindern sollen zudem stärker entlastet werden.