Regierung lehnt Lockerungen ab
28.11.2024 Baselbietje. Die Baselbieter Regierung will die Vorschriften für Solaranlagen in Kernzonen nicht weiter lockern. Dies geht aus zwei Berichten hervor, die gestern veröffentlicht wurden. Darin nimmt der Regierungsrat Stellung zu zwei Vorstössen aus dem Landrat. Urheberin der ...
je. Die Baselbieter Regierung will die Vorschriften für Solaranlagen in Kernzonen nicht weiter lockern. Dies geht aus zwei Berichten hervor, die gestern veröffentlicht wurden. Darin nimmt der Regierungsrat Stellung zu zwei Vorstössen aus dem Landrat. Urheberin der beiden Postulate ist Saskia Schenker (FDP, Itingen).
Sie verlangte die Prüfung von Lockerungen: Einerseits sollen Solaranlagen in Kernzonen zulässig sein, wenn sie «genügend angepasst» sind und sich nicht auf schützenswerten Gebäuden befinden. Massgebend dafür ist das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos). Andererseits forderte Schenker bei schützenswerten Isos-Gebäuden eine grosszügigere Auslegung des geltenden Kriteriums «schlecht einsehbar», da die Denkmalpflege diesen Passus als «nicht einsehbar» interpretiere.
Beiden Forderungen will der Regierungsrat nicht nachkommen, wie nun klar ist. Er wiederholt in seinen Berichten verschiedene Argumente der Denkmalpflege, welche diese in der Vergangenheit vorgebracht hat. So könne im Baselbiet auf fast allen Gebäuden eine Solaranlage installiert werden. Weitere Lockerungen würden nur Einzelfälle betreffen.
Der Regierungsrat betont jedoch, dass er auf Basis bisheriger Vorstösse von Saskia Schenker in den vergangenen drei Jahren in der Praxis Lockerungen vorgenommen habe. Als Beispiele führt er bewilligte Solaranlagen in den Kernzonen von Buus, Gelterkinden, Liestal, Wenslingen und Wintersingen auf.
Druck aufrechterhalten
Saskia Schenker anerkennt die Praxisanpassung. Trotzdem bleibt sie kritisch: «Es gibt immer noch Betroffene, die trotz Dialog und Kompromissbereitschaft nicht weiterkommen. Die Denkmalpflege verweigert ihnen den Bau einer Solaranlage ohne schlüssige Begründung.»
Als Beispiele nennt Schenker Paul Schild aus Wenslingen (die «Volksstimme» berichtete) und die Familie Koch aus Ziefen, über deren Geschichte die «BaZ» kürzlich schrieb. Beide wollten auf dem Dach ihres Hauses in der Kernzone eine Solaranlage installieren, scheiterten aber am Widerstand der Denkmalpflege.
«Es ist nicht nachvollziehbar, wie in diesen Fällen das Kriterium ‹nicht einsehbar› angewendet wurde. Das ist schade, denn es geht um die technologische Entwicklung der Dörfer mit erneuerbarer Energie», sagt Schenker.
Sie hofft, dass der Landrat den Druck auf den Regierungsrat aufrechterhält und die Postulate stehen lässt. Schenker zeigt sich auch offen für Gespräche mit der Denkmalpflege und betroffenen Hauseigentümern. «Es ist Aufgabe der Politik, sich für die Bürger einzusetzen», so die Landrätin.