Begehren aus Anwil bringe mehrere Nachteile mit sich
sda. Menschen mit C-Bewilligung sollen gemäss der Baselbieter Regierung nicht in Schulräte oder Sozialhilfebehörden gewählt werden können. Sie lehnt die von zwölf, mehrheitlich im ...
Begehren aus Anwil bringe mehrere Nachteile mit sich
sda. Menschen mit C-Bewilligung sollen gemäss der Baselbieter Regierung nicht in Schulräte oder Sozialhilfebehörden gewählt werden können. Sie lehnt die von zwölf, mehrheitlich im Oberbaselbiet liegenden Gemeinden eingereichte Wählbarkeits-Initiative ohne Gegenvorschlag ab, wie sie gestern mitteilte.
Der Regierungsrat sieht durch die Initiative die «Einheit des Bürgerrechts mehrfach verletzt». So wolle die Initiative, dass Ausländerinnen und Ausländer in ein Amt gewählt werden können, umgekehrt jedoch nicht selbst wählen oder an Abstimmungen teilnehmen können. Zudem kritisiert der Regierungsrat, dass es unterschiedliche Regelungen im Kanton geben könnte, da die Erweiterung des Wahlrechts für die Gemeinden freiwillig wäre. Ausserdem verweist er auf ablehnende Entscheide des Landrats in früheren Jahren: Dieser habe sich mehrmals gegen eine Ausweitung der politischen Rechte für Ausländer ausgesprochen.
Die Wählbarkeits-Initiative wurde vor rund einem Jahr von zwölf Gemeinden eingereicht. Sie verlangt, dass die Kantonsverfassung dahingehend geändert wird, dass Gemeinden ihre Gemeindeverordnung so anpassen können, dass nicht nur Einwohner mit Schweizer Pass, sondern auch solche mit Niederlassungsbewilligung C in bestimmte Gremien gewählt werden können Federführend war die Gemeinde Anwil.