Reform ja – doch wie weit soll sie gehen?
17.07.2026 Baselbiet, Politik, BaselbietJanis Erne
Frau Bucher, die Handelskammer beider Basel (HKBB) fordert, die Einkommenssteuern im Baselbiet zu senken. Der Verband nennt einen Umfang von 130 Millionen Franken pro Jahr. Der Mittelstand soll etwa 10 Prozent weniger Steuern bezahlen. Was halten Sie ...
Janis Erne
Frau Bucher, die Handelskammer beider Basel (HKBB) fordert, die Einkommenssteuern im Baselbiet zu senken. Der Verband nennt einen Umfang von 130 Millionen Franken pro Jahr. Der Mittelstand soll etwa 10 Prozent weniger Steuern bezahlen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sabine Bucher: Die Forderung der HKBB ist zweigeteilt. Einerseits sollen die Steuern gesenkt, andererseits die Steuerformel vereinfacht werden. Die derzeitige Berechnung der Baselbieter Einkommenssteuer ist sehr komplex. Der aktuelle Steuersatz hat zwar den Vorteil, dass er die Teuerung berücksichtigt und keine Schwellen kennt, sondern eine saubere Kurve. Doch für die Politik ist er nur sehr schwer anpassbar, da kaum jemand weiss, wo genau man ansetzen müsste. Mit Stufen, wie sie die HKBB fordert, wäre eine Anpassung des Steuersatzes besser möglich, da über konkrete Einkommenshöhen und Steuersätze diskutiert werden könnte.
Generell: Befürworten Sie eine Senkung der Einkommenssteuern?
Bucher: Ob dafür Spielraum besteht, sollte meines Erachtens erst im Zusammenhang mit der anstehenden Umsetzung der Individualbesteuerung geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass diese den Kanton mindestens 100 Millionen Franken kosten wird, damit einzelne Steuerpflichtige nicht zu sehr schlechter gestellt werden. Neben der Diskussion um Steuersenkungen sollten wir diese Reform vor allem als Chance nutzen für Vereinfachungen im Steuergesetz, um den Aufwand für die Steuerpflichtigen und die Veranlagungsbehörden zu reduzieren. Denn der Kanton wird mit der Individualbesteuerung rund 70 000 zusätzliche Steuererklärungen bearbeiten müssen.
Herr Degen, wie stehen Sie zur HKBB-Forderung?
Stefan Degen: Ich würde es ebenfalls begrüssen, wenn die Steuerformel im Baselbiet vereinfacht würde, damit die Politik sie besser versteht. Dennoch verstehe ich das Vorgehen der HKBB aus mehreren Gründen nicht ganz. Die Einführung der Individualbesteuerung wird in der von ihr in Auftrag gegebenen Studie nur kurz erwähnt, obwohl sie, wie Sabine sagte, grosse Auswirkungen auf unser Steuersystem haben wird. Zudem irritiert mich die Begründung: Die Prämienabzugsinitiative, über die das Baselbiet im März abstimmte, lehnte die HKBB wegen der befürchteten Mindereinnahmen ab. Nun schlägt sie eine Lösung vor, die Mindereinnahmen in fast gleicher Höhe für Kanton und Gemeinden zur Folge hätte.
In einer Mitteilung der Steuerliga verlangen Sie eine «echte Steuerreform». Was meinen Sie damit?
Degen: Ich gehe mit der HKBB einig, dass wir im Steuerwettbewerb wieder besser werden müssen; dass mehr Fachkräfte und sehr gut Verdienende ins Baselbiet ziehen. So würden unsere Steuereinnahmen steigen. Das Problem ist, dass dieses Ziel kaum erreicht würde. Auch mit der vorgeschlagenen Entlastung könnten wir bei den Einkommenssteuern nicht mit nahegelegenen Aargauer und Solothurner Gemeinden wie Dornach, Kaiseraugst, Magden oder Rheinfelden mithalten. Dort zahlen Erwerbstätige deutlich weniger Steuern als im Baselbiet. Daher geht der Steuerliga der HKBB-Vorschlag zu wenig weit.
Er wäre aber ein erster Schritt.
Degen: Grundsätzlich unterstützt die Steuerliga die Stossrichtung der HKBB. Aber wie gesagt: Fachkräfte und Gutverdienende können wir so nicht anziehen. Ich sehe höchstens, dass wir Wegzüge verhindern könnten.
Der Regierungsrat will die Wettbewerbsfähigkeit des Baselbiets verbessern und verfolgt laut seiner Strategie eine «moderate» Senkung der Einkommenssteuern. Ist das also ein Widerspruch, Herr Degen?
Degen: Die Thematik ist nicht einfach. Ob eine Steuersenkung die erhoffte Wirkung hat, hängt von der Steuerklasse, aber auch von kulturellen Fragen ab. Es gibt in der Schweiz Regionen, in denen die Menschen schneller über die Kantonsgrenzen ziehen, und solche, wo dies kaum der Fall ist.
Frau Bucher?
Bucher: Ich denke, Steuern sind nicht das einzige Kriterium für die Wohnortwahl. Daher muss bei Debatten um eine Steuersenkung auch immer beachtet werden, wo man die Einnahmenverluste als Staat einsparen würde, damit Kanton und Gemeinden nicht in anderen Bereichen unattraktiver werden. Viele schätzen das Gesamtpaket, das ihnen hier geboten wird. Wenn wir aus Spargründen etwa grössere Schulklassen machen müssen, käme dies wohl nicht gut an.
Die Gemeinden müssten beim HKBB-Vorschlag auf 50 Millionen pro Jahr verzichten. Das kann Ihnen als Gemeinderätin nicht gefallen, oder?
Bucher: Die Gemeinde Sissach würde deutlich mehr als 1 Million Franken an Steuereinnahmen verlieren. Wo wir das einsparen könnten, weiss ich nicht. Wir müssen jetzt schon sparen – etwa wegen stark steigender Alterskosten.
Es gibt also gar kein nennenswertes Sparpotenzial?
Bucher: Ohne gesetzliche Änderungen auf Kantonsebene können die Gemeinden kaum sparen, da viele Ausgaben vom Landrat vorgeschrieben werden. Meiner Meinung nach müssen die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden umfassend analysiert und angepasst werden. Im Landrat setze ich mich stark dafür ein, dass die Gemeinden mehr Spielraum bekommen.
Wie könnte eine Steuersenkung sonst kompensiert werden?
Bucher: Um die Steuerausfälle des HKBB-Vorschlags zu kompensieren, müssten die Gemeinden ihre Steuerfüsse markant erhöhen. Mit Blick auf die vergangenen Abstimmungen in diesem Zusammenhang bin ich unsicher, ob das Sissacher Stimmvolk dies mittragen würde.
Degen: Die Steuern der Gemeinden liegen nicht in der Kompetenz der Kantone. Die Gemeinden können ihren Steuerfuss anpassen, wenn der Kanton seine Steuern anpasst, um eine gleichbleibende Steuerlast zu erreichen. In diesem Fall müssten die Gemeinderäte die Bevölkerung von der Notwendigkeit überzeugen. In Gelterkinden beispielsweise wurde vor ein paar Jahren eine Steuererhöhung erfolgreich durchgebracht.
Ist es wirklich so einfach?
Degen: In der Steuerpolitik dürfen wir nicht nur über Sätze und Abzüge sprechen. Auch die Gesamtfinanzen spielen eine Rolle. In diesem Punkt kritisiere ich den Kanton. Obwohl er viele Aufgaben zu den Gemeinden geschoben hat, ist seine Verwaltung enorm gewachsen. Bei den Finanzen hat der Kanton ein Chaos angerichtet: Veranlagungen – sprich Grundstücksgewinn- und Handänderungssteuern – hatte er nicht mehr im Griff. Zudem gab es ausserbilanzielle Verpflichtungen wie die noch immer nicht bereinigte Pensionskassenreform. Und nun will man vorbei an der Schuldenbremse das Kantonsspital für fast 1 Milliarde Franken modernisieren.
Wie kann eine Anpassung der Einkommenssteuern da helfen?
Degen: Die Verteilung der Aufgaben ist im Baselbiet nicht anders als in anderen Kantonen. Doch es gibt einen grossen Unterschied: die Verteilung der Steuereinnahmen der natürlichen Personen. Während der Kanton Baselland zwei Drittel davon erhält, fliesst nur ein Drittel an die Gemeinden. In Aargau und Solothurn unterscheiden sich die Steuersätze der einzelnen Gemeinden deutlich stärker als im Baselbiet, aber die Verteilung zwischen den Staatsebenen ist umgekehrt: Der Kanton erhält ein Drittel der Steuereinnahmen, die Gemeinde zwei Drittel. Eine Senkung der Einkommenssteuern auf Kantonsebene würde im Baselbiet eine ausgeglichenere Situation schaffen.
Bucher: Du vergleichst das Baselbiet sehr stark mit Nachbarkantonen. Doch Aargau, Basel-Stadt und Solothurn haben viel mehr Steuereinnahmen von Unternehmen als wir. Im Baselbiet sind die Steuern von natürlichen Personen die Haupteinnahmequelle. Wir haben bei den Einkommenssteuern daher weniger Spielraum als unsere Nachbarn.
Degen: Trotzdem ist es unverständlich, weshalb es mehrere Kantone gibt, die eine tiefere Wirtschaftskraft und mehr Infrastrukturkosten haben als das Baselbiet, aber trotzdem eine tiefere Einkommenssteuerbelastung. Irgendetwas in unserem System stimmt nicht, die Ausgaben sind zu hoch.
Die Aufgabenteilung verbessern, die Finanzen bereinigen: Hört man Ihnen beiden zu, tönt es nicht so, als sei der Kanton bereit für eine Steuerreform. Degen: Ich denke, so eine Reform ist ein begleitender Prozess zu den anderen Problemen, die wir lösen müssen. Steuersenkungen sind für mich zudem keine Kosten, sondern eine Investition in die Zukunft.
Bucher: Da bin ich etwas anderer Meinung. Da wir zu wenig gute Steuerzahler bei den Firmen haben, können wir die Einkommenssteuern gar nicht so weit senken, dass reiche Neuzuzüger angelockt würden. Daher verstehe ich den Ansatz von Finanzdirektor Anton Lauber, eine moderate Senkung zu verfolgen, um für die bestehende Bevölkerung attraktiv zu bleiben.
Degen: Laubers Strategie ist immer dieselbe: Aussitzen. Er sagt seit zehn Jahren, dass demnächst ein moderater Vorschlag für eine Einkommenssteuersenkung komme. Passiert ist bislang nichts. Dafür gibt es zahlreiche Ausreden: Der Zeitpunkt sei falsch, gewisse Aufgaben könnten nicht mehr erfüllt werden, für die Kantonsfinanzen gefährliche Initiativen seien hängig und so weiter.
Bucher: Mit der Individualbesteuerung muss so oder so eine Steuerreform kommen – das steht ausser Frage. Ich bin überzeugt, dass Anton Lauber das auch so sieht. Wichtig ist, dass eine Vereinfachung des Steuersystems angestrebt wird. Das schafft mehr Berechenbarkeit und Vergleichbarkeit für die Bevölkerung und erleichtert die Arbeit der Steuerbehörden.
Die Baselbieter SP schlägt vor, dass Arbeitnehmende ihre Einkommenssteuern freiwillig vom Lohn abziehen lassen können. Wie stehen Sie dazu?
Degen: Klar ablehnend. Das gäbe mehr Bürokratie für Firmen und Uneinheitlichkeit. Ich finde es zudem nicht gut, dass der Bürger ohne Steuererklärung nicht mehr sieht, was der Staat kostet. Finanzfragen sind Teil der Demokratie, das sieht man an Gemeindeversammlungen. In die gleiche Richtung geht der Teil des HKBB-Vorschlags, der die Freigrenze erhöhen, also mehr Geringverdienende von den Steuern befreien will, was jeder Logik widerspricht. Jeder Bürger soll wissen, was staatliche Leistungen kosten und dass es eine Steuerpflicht gibt. Daher sollten auch Geringverdiener eine kleine Steuer bezahlen, zum Beispiel 250 Franken. So könnte der Verwaltungsaufwand für die Ausstellung der Steuererklärung gedeckt werden.
Ein direkter Steuerabzug vom Lohn könnte vor der Schuldenfalle schützen. Ist das aus sozialer Sicht nicht zu begrüssen?
Bucher: Die Umsetzung wäre schwierig, einerseits wegen unseres Fälligkeitsdatums – ab Oktober laufen Verzugszinsen – und andererseits wegen der schwierigen Berechenbarkeit. Zudem möchte auch ich die Arbeitgebenden nicht mit solchen zusätzlichen Aufgaben belasten. Um nicht von hohen Steuerrechnungen überrascht zu werden, können Privatpersonen bereits heute einen Dauerauftrag an die Steuerbehörden machen.
Individualbesteuerung kommt bis 2032
je. Das Schweizer Stimmvolk hat das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März 2026 mit 54,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Künftig werden verheiratete und unverheiratete Personen unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert und reichen je eine eigene Steuererklärung ein. Die Reform gilt für die direkte Bundessteuer sowie für Kantons- und Gemeindesteuern. Spätestens am 1. Januar 2032 tritt das Gesetz in Kraft. Bis dahin müssen die Kantone ihre Steuergesetze anpassen und die Individualbesteuerung umsetzen.
Zu den Personen
je. Stefan Degen und Sabine Bucher befassen sich sowohl beruflich als auch politisch mit Finanzen und Steuern. Degen, FDP-Mitglied aus Gelterkinden, war Gemeinderat und Landrat. Der diplomierte Wirtschaftsprüfer und Betriebsökonom arbeitet als Finanzchef eines Baselbieter KMU. Ausserdem präsidiert der 44-Jährige die Baselbieter Steuerliga, die sich unter anderem für eine Senkung der Einkommenssteuern einsetzt. Sabine Bucher politisiert für die GLP im Landrat und gehört dem Gemeinderat von Sissach an. Die 47-Jährige ist studierte Juristin und diplomierte Steuerexpertin. Sie arbeitet bei einer Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsfirma in Liestal.


