Viele Kantone, auch Baselland, kennen das Splitting bei der Steuerberechnung von Ehepaaren, das die Hochzeitsstrafe auf kantonaler Ebene eliminiert. Bei der Bundessteuer hätte man das gleiche System einführen können, aber nein, mit der Individualbesteuerung beseitigt man die ...
Viele Kantone, auch Baselland, kennen das Splitting bei der Steuerberechnung von Ehepaaren, das die Hochzeitsstrafe auf kantonaler Ebene eliminiert. Bei der Bundessteuer hätte man das gleiche System einführen können, aber nein, mit der Individualbesteuerung beseitigt man die Hochzeitsstrafe nicht, sondern schafft neue Ungerechtigkeiten, die auch die Kantone übernehmen müssten.
Rechnen wir an einem Beispiel durch, was die Initiative bewirken wird. Familie, verheiratet, mit zwei minderjährigen Kindern und einem Familienerwerbseinkommen von 150 000 Franken, gibt bei der Bundessteuer folgende Einkommensaufteilung an: Familie 1: Einkommen 50:50 = Bundessteuer neu 227 Franken; Familie 2: Einkommen 80:20 = Bundessteuer neu 2300 Franken; Familie 3: Einkommen 100:0 = Bundessteuer neu 4928 Franken.
Wie erklären Sie den Familien 2 und 3, dass sie bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen 10-mal (Familie 2) und krasse 21,7-mal mehr Steuern bezahlen als Familie 1? Und das ist erst die Bundessteuer – bei den Kantonssteuern kann diese Diskrepanz noch verstärkt werden. Beim einfachen Voll-Splittingmodell bezahlen alle drei Familien gleich viel Steuern. Stimmen Sie zu dieser den Mittelstand schröpfenden Initiative Nein.
Andi Trüssel, Landrat SVP, Frenkendorf