Neue Regelung im Baselbiet: Was wird nun aus meiner alten Öl- oder Gasheizung?
18.12.2025 RegionAb 2026 gilt im Baselbiet die neue Heizungsersatzregelung gemäss kantonalem Energiedekret. Ein sofortiger Austausch funktionierender Öl- oder Gasheizungen ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem empfehlen wir eine frühzeitige Planung.
Was ändert ...
Ab 2026 gilt im Baselbiet die neue Heizungsersatzregelung gemäss kantonalem Energiedekret. Ein sofortiger Austausch funktionierender Öl- oder Gasheizungen ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem empfehlen wir eine frühzeitige Planung.
Was ändert sich ab wann?
Seit 1. Oktober 2024 dürfen in Neubauten im Kanton Basel-Landschaft ausschliesslich Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut werden. Ab 1. Januar 2026 gilt die neue Regelung auch für den Heizungsersatz. Die Pflicht zum Einbau von Heizsystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren, kommt beim Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen zur Anwendung, sofern der Heizkessel oder Brenner 15 Jahre oder älter ist oder ohnehin ersetzt werden muss. Ein sofortiger Austausch funktionierender fossiler Anlagen ist nicht vorgeschrieben. Die Regelung setzt auf eine sorgfältige Planung und verlangt eine Erneuerung nur dann, wenn sie notwendig ist – unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit.
Muss die funktionierende Öl- oder Gasheizung umgehend ersetzt werden und gibt es Ausnahmen?
Nein, ein sofortiger Ersatz ist nicht erforderlich. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Dennoch ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, wie lange die bestehende Anlage voraussichtlich zuverlässig funktioniert und welche Optionen bestehen, wenn die Anlage das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Eine vorausschauende Planung schafft zeitliche Flexibilität, erleichtert das Einholen vergleichbarer Angebote und ermöglicht realistische Liefer- und Montagezeiträume.
Welche Ausnahmen sieht die Regelung vor?
Die neue Regelung sieht Ausnahmen vor, wenn der Einbau eines erneuerbaren Systems aus technischen Gründen nicht möglich ist – zum Beispiel wegen Platzmangels, Lärmschutzvorgaben oder fehlenden Netzanschlüssen. Auch wenn die Umstellung über die Lebensdauer wirtschaftlich nicht tragbar wäre, können Ausnahmen greifen. Persönliche Härtefälle werden ebenfalls berücksichtigt. In jedem Fall empfiehlt sich ein strukturierter Sanierungsfahrplan, der Zeitpunkte, Varianten und Budgets transparent darstellt und die Entscheidungsfindung erleichtert.
Welche Fördermassnahmen stehen zur Verfügung und wie kann ich davon profitieren?
Für die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme stehen bis 2030 im Rahmen des Baselbieter Energiepakets über 50 Mio. CHF an Fördermitteln bereit. Um Fördergelder zu erhalten, ist es wichtig, dass Anträge vor Baubeginn über das Onlineportal des Baselbieter Energiepakets www.energiepaket-bl.cheingereichtwerden.
Warum lohnt sich eine frühzeitige Planung?
Wer abwartet, riskiert kurzfristige Notlösungen, höhere Kosten und verpasste Förderbeiträge. Eine vorausschauende Planung hingegen stabilisiert das Budget, erweitert die Auswahl an Systemen und Anbietern und kann zudem die Wertentwicklung der Immobilie positiv beeinflussen. Die neue Regelung setzt klare Leitplanken und schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Wie kann die BLKB unterstützen?
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus der Nachhaltigkeits- und Renovationsberatung zeigen Ihnen die sich bietenden Möglichkeiten auf und helfen Ihnen dabei, die Weichen jetzt richtig zu stellen. Das Beratungsteam freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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