Mehrwertabgabe so tief wie möglich
10.01.2025 BaselbietDer HEV Baselland will die Hauseigentümer vor übermässigen Belastungen durch Mehrwertabgaben bewahren. Dafür hat er eine Initiative lanciert, währenddem gleichzeitig das Baselbieter Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten überarbeitet wird.
...Der HEV Baselland will die Hauseigentümer vor übermässigen Belastungen durch Mehrwertabgaben bewahren. Dafür hat er eine Initiative lanciert, währenddem gleichzeitig das Baselbieter Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten überarbeitet wird.
Christian Horisberger
Die Wirtschaftskammer Baselland hat im November ein Initiativen-Feuerwerk gezündet. 16 Volksbegehren, die den Wirtschaftsstandort Baselland «zurück in die Erfolgsspur» bringen sollen, wurden auf einen Schlag lanciert. Im Amtsblatt von gestern ist nun eine weitere Initiative aus dem «Haus der Wirtschaft» publiziert: die formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe».
Der Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser, der dem Initiativkomitee angehört, erklärt gegenüber der «Volksstimme», dass es sich nicht um eine weitere Initiative des Gewerbe-Dachverbands, sondern um eine des Hauseigentümerverbands Baselland (HEV) handelt, den er präsidiert. Ziel des Begehrens sei es, die Hauseigentümer vor übermässigen Belastungen durch Mehrwertabgaben zu bewahren.
Gesetz von 2019 in Revision
Das erst 2019 erlassene Baselbieter Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten befindet sich aufgrund von Bundesgerichts- und Parlamentsbeschlüssen derzeit in Überarbeitung. Der Regierungsrat schlägt darin eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwerts oder der Wertsteigerung bei Einzonungen vor sowie eine Abgabe von mindestens 20 Prozent bei Um- und Aufzonungen, wobei die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, den Satz bei Um- und Aufzonungen auf bis zu 40 Prozent zu erhöhen. Die Freigrenze für die Abgabepflicht soll von 50 000 auf 30 000 Franken gesenkt werden.
Die HEV-Initiative ihrerseits stellt folgende Forderungen:
– Bei Einzonungen ist die Gebühr auf dem Bundesrechtsminimum von 20 Prozent zu belassen, wie es die Regierung vorsieht.
– Gemeinden sollen bei Umzonungen eine Abgabe von maximal 30 Prozent auf den Planungsmehrwert erheben oder wie bisher Infrastrukturabgaben aushandeln können.
– Bei Aufzonungen (höhere Nutzung eines Grundstücks innerhalb einer Zone) soll nicht automatisch eine Abgabe fällig werden.
– Der Verwendungszweck der Mehrwertabgabe ist auf die im Raumplanungsgesetz definierten Ziele zu beschränken.
– Bei Vererbung oder Weitergabe innerhalb der Familie soll keine Mehrwertabgabe fällig werden.
Die Regierungsvorlage für die Gesetzesrevision liegt derzeit bei der landrätlichen Bau- und Planungskomission zur Beratung und dürfte im ersten Quartal im Parlament traktandiert werden. «Unseren Informationen nach laufen diese Beratungen den Interessen des HEV diametral entgegen», erklärt Christoph Buser. Unter Druck der Gemeindevertretungen solle den Gemeinden grösstmögliche Freiheit bei der Erhebung von Mehrwertabgaben eingeräumt werden. Es scheine, dass Abgaben bis zu 50 Prozent auf sämtlichen Zonenänderungen mehrheitsfähig sind. Dazu der HEV-Präsident: «In der Kommission interessiert sich offenbar nur eine Minderheit für die Wahrung von Volksrechten und die negativen Konsequenzen hoher Mehrwertabgaben.»
Aus Hauseigentümer-Sicht treibt die Abgabe die Boden- und Wohnraumpreise in die Höhe, und Investitionsanreize für die Weiterentwicklung unternutzter Grundstücke werden gedämpft. Ausserdem sei die Planungsunsicherheit gross, da die Berechnung des Mehrwerts komplex sei und sich die Auswirkungen auf den Landpreis nur schwer abschätzen liessen.
Auch an Hauseigentümer denken
Mit der Gesetzesinitiative wolle der HEV den Fokus auf eine alternative Lösung lenken, die in den laufenden Beratungen Berücksichtigung finden müsse, so Buser: «Sie zwingt die Entscheidungsträger, sich auch mit den Anliegen der Hauseigentümer auseinanderzusetzen.»
Die Unterschriftensammlung für die HEV-Initiative kann nach der Vorprüfung durch den Kanton beginnen. 1500 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen erforderlich. Die Unterschriftensammlung für die 16 Wirtschaftskammer-Initiativen verläuft gemäss Christoph Buser den Erwartungen entsprechend: «Wir werden die Unterschriften im Verlauf des ersten Quartals bei der Landeskanzlei einreichen können.»