Der Regierungsrat möchte Landratsmitgliedern, die nicht persönlich an einer Sitzung teilnehmen können, unter bestimmten Voraussetzungen die digitale Stimmabgabe ermöglichen. Künftig sollen Ratsmitglieder bei Mutterschaft sowie bei längerer, ärztlich attestierter ...
Der Regierungsrat möchte Landratsmitgliedern, die nicht persönlich an einer Sitzung teilnehmen können, unter bestimmten Voraussetzungen die digitale Stimmabgabe ermöglichen. Künftig sollen Ratsmitglieder bei Mutterschaft sowie bei längerer, ärztlich attestierter Krankheit oder nach einem Unfall in Abwesenheit abstimmen können. Voraussetzung ist eine Absenz von mindestens acht Wochen. Die Dauer der digitalen Teilnahme ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Rede-, Antrags- und Wahlrechte bleiben ausgeschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung befindet sich nun in der Vernehmlassung. vs.