Als ehemalige langjährige Präsidentin der Sozialhilfebehörde Gelterkinden weiss ich, dass die Leistungen der Sozialhilfe gesetzlich geregelt sind. Es obliegt jedoch der Behörde, diesen gesetzlichen Rahmen anzuwenden und die Bedürftigkeit der Antragsteller immer wieder ...
Als ehemalige langjährige Präsidentin der Sozialhilfebehörde Gelterkinden weiss ich, dass die Leistungen der Sozialhilfe gesetzlich geregelt sind. Es obliegt jedoch der Behörde, diesen gesetzlichen Rahmen anzuwenden und die Bedürftigkeit der Antragsteller immer wieder zu hinterfragen. Deshalb braucht es Personen, welche die gesamten Finanzen der Gemeinde im Blick behalten. Immerhin muss jeder Steuerfranken zuerst durch Arbeit erwirtschaftet werden. Sozialhilfe soll immer Hilfe zur Selbsthilfe bleiben und den Menschen Perspektiven geben, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen.
Ich unterstütze darum Yvonne Fleury, Rolf Hintermann und Daniel Zumbrunnen für ihre Wiederwahl in die Sozialhilfebehörde Gelterkinden. Diese drei Kandidaten sind engagiert, haben Lebenserfahrung und setzen sich für die ganze Bevölkerung von Gelterkinden ein.
Margret Baader, Gelterkinden