Worum es bei der kantonalen Solar-Initiative geht
Am 8. März stimmt das Baselbiet über die Solar-Initiative der SP ab. Die Vorlage will den Ausbau der Solarenergie mit verbindlichen Vorgaben beschleunigen. Doch nicht alle Parteien sind damit einverstanden.
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Worum es bei der kantonalen Solar-Initiative geht
Am 8. März stimmt das Baselbiet über die Solar-Initiative der SP ab. Die Vorlage will den Ausbau der Solarenergie mit verbindlichen Vorgaben beschleunigen. Doch nicht alle Parteien sind damit einverstanden.
Janis Erne
Bald stimmt die Bevölkerung über die Solar-Initiative der SP Baselland ab. Ziel der Vorlage ist es, den Ausbau der Solarenergie im Kanton deutlich zu beschleunigen und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz zu leisten. Konkret verlangt die Initiative Anpassungen im kantonalen Energiegesetz.
Vorgesehen ist eine grundsätzliche Solarpflicht für Neubauten: Geeignete Dach- und Fassadenflächen sollen für Solarstrom oder Solarwärme genutzt werden. Darüber hinaus sollen auch bestehende Bauten einbezogen werden: Industrie- und Gewerbebauten sowie öffentliche Gebäude mit geeigneten Dächern müssten bis spätestens 2035 nachgerüstet werden. Bei Wohnhäusern ist eine Nachrüstung bei Umbauten vorgesehen. Zusätzlich sollen «ungedeckte grössere Parkierungsanlagen» mit Solar-Modulen ausgestattet werden. Der Kanton würde die Umsetzung finanziell unterstützen; Ausnahmen bei überwiegenden öffentlichen Interessen oder in Härtefällen sind möglich.
Unterstützt wird die Initiative von SP, Grünen, EVP und GLP. Die Befürworter argumentieren, dass auf den Dächern ein enormes, bisher nicht vollständig genutztes Solarpotenzial liege. Gerade bestehende Gebäude böten die grössten Flächenreserven, um rasch zusätzlichen erneuerbaren Strom zu produzieren – ohne neue Eingriffe in Landschaft oder Natur.
Demgegenüber lehnen «Mitte», FDP und SVP die Vorlage ab. Sie anerkennen zwar grundsätzlich die Bedeutung der Solarenergie, kritisieren jedoch den verpflichtenden Charakter der Initiative. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung bestehender Gebäude stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar und könne hohe Kosten für Eigentümer verursachen (zu den Argumenten siehe unten).
Der Regierungsrat teilt das Ziel eines stärkeren Ausbaus der Solarenergie, empfiehlt die Initiative jedoch zur Ablehnung. Er unterstützt eine PV-Pflicht für Neubauten, nicht jedoch eine Umrüstungspflicht bei bestehenden Häusern. Eine solche gehe zu weit.
Heute gilt im Baselbiet eine Solarpflicht nur für Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern. Nun liegt die Entscheidung bei den Stimmberechtigten, die darüber befinden, ob das Baselbiet die Vorgaben verschärfen soll.