Landratsmitglieder können sich nicht ersetzen lassen
sda. Der Landrat gibt sich selbst keine Stellvertreter-Regelung. Er lehnte gestern mit 41 zu 39 Stimmen eine entsprechende Verfassungsänderung knapp ab. Wie sich bereits bei der ersten Lesung vor zwei Wochen ...
Landratsmitglieder können sich nicht ersetzen lassen
sda. Der Landrat gibt sich selbst keine Stellvertreter-Regelung. Er lehnte gestern mit 41 zu 39 Stimmen eine entsprechende Verfassungsänderung knapp ab. Wie sich bereits bei der ersten Lesung vor zwei Wochen abgezeichnet hatte, waren die Fraktionen SP, Grüne-EVP und GLP für eine solche Stellvertreter-Regelung, während «Mitte», FDP und SVP sich dagegen aussprachen.
Das Parlament hatte das Geschäft bereits zweimal an die zuständige Kommission zurückgewiesen. In ihrem dritten Bericht schlug diese vor, dass sich Ratsmitglieder, die wegen Mutterschaftsurlaub, Unfällen oder längeren Krankheiten während drei bis sechs Monaten im Parlament fehlen, durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen können.
Mit dem Nein zum Kommissionsvorschlag endet eine mehrjährige Debatte. Die kantonale Stellvertreterlösung geht auf einen Vorstoss der damaligen GLP-Landrätin Regula Steinemann aus dem Jahr 2019 zurück. Mit 50 zu 27 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss der Landrat gestern, diese Motion abzuschreiben.