Keine Neuauflage der «Feuerschau»

  29.01.2026 Baselbiet

Regierung wartet beim Brandschutz auf den Rest der Schweiz

Die Baselbieter Regierung verzichtet auf eine kurzfristig erlassene kantonale Vorschrift für regelmässige Brandschutzkontrollen: Sie will stattdessen die Überarbeitung der schweizweiten Richtlinien abwarten.

Peter Sennhauser

Viele Schweizerinnen und Schweizer rieben sich nach der Katastrophe von Crans-Montana, wo an Silvester 40 Menschen beim Brand einer Bar ums Leben kamen, die Augen: In den wenigsten Kantonen – auch nicht in den beiden Basel – gibt es eine jährliche behördliche Brandschutzkontrolle von Gaststätten. In anderen Bereichen – wie beispielsweise der Lebensmittelhygiene – sind unangemeldete Kontrollen die Regel. Beim bis ins kleinste Detail geregelten Brandschutz dagegen gilt «Eigenverantwortung» der Gastgeber. Bei Anlässen wie Dorffesten wissen die Behörden mangels Bewilligungspflicht nicht einmal, wo es Festzelte mit Hunderten von Gästen zu kontrollieren gäbe. Das sagte Laszlo Koller, bei der Gebäudeversicherung zuständig für Prävention, auf Anfrage der «Volksstimme».

Der zuständige Regierungsrat ist Anton Lauber. In welchen Bereichen des Lebens regelmässige Kontrollen stattfinden müssten, lasse sich «nicht abschliessend sagen», schreibt dessen Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion: Es handle sich um «eine Frage der Verhältnismässigkeit».

Keine Reaktion auf Crans-Montana
Deshalb will die Regierung nach der Katastrophe im Wallis nicht in eigener Regie häufigere Kontrollen etwa von Gaststätten vorschreiben. Dies würde das kantonale «Brandund Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG)» von 2018 grundsätzlich ermöglichen. Gemäss dem geltenden Status quo bleibt es allerdings bei der Eigenverantwortung der Betreibenden von Räumen mit Publikumszutritt.

Kontrollen gebe es aber durchaus: So seien nach Inkrafttreten des Gesetzes «Beherbergungsbetriebe (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, 83 Objekte), Hotels (20 Objekte) sowie Räume mit grosser Personenbelegung (mehr als 300 Personen; 129 Objekte)» kontrolliert worden. Dabei handelte es sich aber um eine Schwerpunktaktion, nachdem die Aufsicht über den Brandschutz von den Gemeinden auf die Gebäudeversicherung (BGV) verlagert worden war. Das passierte zeitgleich mit der Einführung der schweizweit abgestimmten Brandschutzvorschriften des Konkordats der Kantone. Sie regeln seit 2018 alle Fragen des Brandschutzes. Nur nicht den Vollzug und die Kontrolle: Eine behördlich koordinierte, zwingende und regelmässige Überprüfung der Einhaltung der äusserst detaillierten Bestimmungen existiert nicht.

Wer soll kontrollieren?
Laubers Direktion schreibt dazu: «Bereits 2018 wurde vom Konkordat der Kantone ein entsprechender Revisionsauftrag beschlossen.» Die «Vollzugsvereinheitlichung» ist Bestandteil der aktuellen Überarbeitung der Brandschutzvorschriften (BSV). «Angaben zu Abnahmen/Kontrollen sowie das Ausbildungsniveau auf Behördenseite werden im aktuellen Entwurf der BSV 2026 erstmals enthalten sein.» Sollte sie eine gesetzliche Vorschrift und regelmässige Kontrollen enthalten, werde die Regierung dies selbstverständlich umsetzen.

Mit welchem Personal sich solche Kontrollen realisieren liessen, ist derzeit noch nicht klar. «Sobald bekannt ist, welche Gebäude/Nutzungen aufgrund der BSV 2026 wie oft kontrolliert werden müssen, wird die BGV überprüfen, ob die bestehende Personaldecke ausreichend ist oder angepasst werden muss.»

Bis 2018 waren für die Kontrollen des Brandschutzes die Gemeinden zuständig: Sie hatten die «Feuerschau» vorzunehmen; für die Kontrolle von Feuerstellen in den Häusern waren die Kaminfeger zuständig («schwarze Feuerschau»). Ob diese Akteure wieder zum Zug kommen könnten und sich beispielsweise die Aufgabenverlagerung angesichts der Energiewende just für Kaminfegerbetriebe lohnen würde, steht derzeit noch in den Sternen. Regelmässigere und engmaschigere Kontrollen sind im Baselbiet derzeit noch kein politisches Thema. Und das, obwohl die Kirchen- und Finanzdirektion in ihrer Antwort das beste Argument dafür gleich mitliefert. Zu bedenken sei, heisst es abschliessend in der Antwort auf die Anfrage der «Volksstimme», dass «Kontrollen immer nur eine Momentaufnahme» seien.


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