Kein Verfassungsartikel fürs Klima
11.04.2025 Baselbiet, Baselbiet, RegionBürgerliche Parteien versenken Vorstoss
Trotz fehlender Verbindlichkeiten für den Kanton und die Gemeinden wollen die Bürgerlichen den Klimaschutz nicht in die Verfassung schreiben. Die Angst, der Artikel könnte den Druck erhöhen, Massnahmen zu ergreifen, ...
Bürgerliche Parteien versenken Vorstoss
Trotz fehlender Verbindlichkeiten für den Kanton und die Gemeinden wollen die Bürgerlichen den Klimaschutz nicht in die Verfassung schreiben. Die Angst, der Artikel könnte den Druck erhöhen, Massnahmen zu ergreifen, überwog.
Nikolaos Schär
Der Wunsch des Landrats, einen Klimaartikel in die Baselbieter Verfassung aufzunehmen, stammt aus dem Jahr 2022. Bezogen auf die Themenkonjunktur gilt seither eine andere Zeitrechnung: Zwar haben Klimaschutzanliegen bereits seit der Corona-Pandemie an Durchschlagskraft verloren. Doch mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist die Energiesicherheit gegenüber dem Klimaschutz vollends in den Vordergrund gerückt.
Die Ablehnung der bürgerlichen Politikerinnen und Politikern der «Mitte», FDP und SVP, einen Klimaschutz-Artikel in die Baselbieter Verfassung zu schreiben, überrascht deshalb kaum. Mit 45 Nein- zu 36 Ja-Stimmen versenkten die Bürgerlichen die Vorlage gestern im Landrat. Sie geht auf eine parlamentarische Initiative von alt Landrat Klaus Kirchmayr (Grüne) zurück. Der Regierungsrat begründete seine Unterstützung damit, dass die Gemeinden und der Kanton eine aktive Rolle in der Klimapolitik spielen müssten angesichts der Tatsache, dass der Klimawandel die grösste Herausforderung unserer Zeit sei.
Die Kantonsverfassung kennt bereits einen Umweltparagrafen. Neu wäre – analog zum Kanton Zürich, der den Klimaschutz bereits per Volksabstimmung in der Verfassung verankert hat – ein Paragraf geschaffen worden, der explizit auf die Bundesverfassung und -gesetze sowie auf internationale Verträge wie das Pariser Klimaabkommen verweist. Damit wäre eine hohe demokratische Legitimation für Klimaschutzmassnahmen geschaffen worden, so die Regierung.
«Mitte» schwenkte um
Der Klimaschutzartikel wäre laut Regierung die Grundlage für eine langfristige Klimaschutzpolitik gewesen. Mit dem Verweis auf übergeordnete Instanzen und deren Ziele hätte der Kanton Revisionen, die durch neue Zielvorgaben entstanden wären, vermeiden können. Der neue Paragraf 112 hätte als eine Art Scharnier zwischen den Staatsebenen gedient. Um die Gemeindeautonomie nicht anzutasten, wurde bei den notwendigen Massnahmen auf Gemeindeebene Wert auf Kann-Formulierungen gelegt. Doch wie der Präsident der Umwelt- und Energiekommission, Thomas Noack (SP), vor der Abstimmung bemerkte, vermochte auch dies die «Mitte» nicht von einem Ja zu überzeugen.
Da die Vorlage bereits an der Landratssitzung vor zwei Wochen ausführlich debattiert worden war, gab es gestern keine Diskussion mehr. Dass die ganze Übung scheiterte, lag am Meinungsumschwung der «Mitte», welche die Ausarbeitung einer Vorlage im Jahr 2022 noch unterstützt hatte – damals allerdings unter Vorbehalt. Vor drei Jahren bildete sie noch eine Fraktionsgemeinschaft mit der GLP. Die Bedenken der «Mitte»: Klimaschutz ja, aber nicht auf Verfassungsebene. Der Artikel sei ein Maximalziel ohne Umsetzungsstrategie, hiess es in der ersten Lesung. Er sei zu offen formuliert, schaffe Rechtsunsicherheit, mögliche Klagen und Verpflichtungen für die Gemeinden.
Vom «können» und «sollen»
Zwar hätte der Verfassungsartikel keinen Handlungszwang für die Gemeinden bedeutet, aber der Rechtfertigungsdruck, keine Massnahmen zu ergreifen, obwohl die Verfassung sie dazu auffordert, reichte für die SVP aus, um eine Klagewelle wie im Fall der «Klimaseniorinnen» zu befürchten. Gleichzeitig wäre eine politische Erwartungshaltung entstanden: Gemeinden, die nichts unternehmen, hätten dies in Zukunft besser begründen müssen. Für die FDP war der Artikel nicht umsetzbar: Netto-Null sei mit den heutigen Technologien und Infrastrukturen nicht erreichbar.
Mit der Verankerung des Netto-Null-Ziels bis 2050 in der Baselbieter Verfassung würden hohe Erwartungen und realitätsfremde Vorgaben gemacht, welche die Standortattraktivität und die Investitionen im Kanton gefährden würden, so die Fraktionsvertreter.
Da half es auch nichts, dass die Mitte-Links-Parteien betonten, der Verfassungsartikel diene lediglich als Leitlinie für eine langfristige Planung, es sei nicht von Zwang die Rede, und die Umsetzung werde schrittweise auf Gesetzesstufe erfolgen. EVP und SP forderten die bürgerlichen Parteien auf, das Parlament solle dem Volk die Möglichkeit geben, selbst über den Artikel abzustimmen. Dazu wäre es gekommen, wenn der Landrat Ja gesagt hätte.
Somit folgt das Baselbiet nicht dem Modell des Kantons Zürich. Für den Umweltschutz im Baselbiet bleibt der Absatz 4 des Artikels 112 in der Kantonsverfassung: «Der Kanton fördert die Anwendung umweltgerechter Technologien.»

