Kantonsgericht befasst sich mit Hygienestreit
17.03.2026 Bezirk Sissach, SissachWeinhandelsfirma wehrt sich gegen behördlich verfügte Schliessung von Produktionsgebäude
Der Kanton will der Buess AG in Sissach die Lagerung, Herstellung und das Abfüllen von Wein wegen mutmasslich mangelnder Hygiene verbieten. Doch Eigentümer Laurent de Coulon ...
Weinhandelsfirma wehrt sich gegen behördlich verfügte Schliessung von Produktionsgebäude
Der Kanton will der Buess AG in Sissach die Lagerung, Herstellung und das Abfüllen von Wein wegen mutmasslich mangelnder Hygiene verbieten. Doch Eigentümer Laurent de Coulon wehrt sich juristisch dagegen. Nun entscheidet das höchste Baselbieter Gericht.
Janis Erne
Draussen stapeln sich leere Weinflaschen, innen brennt Licht, und ein Schlauch pumpt eine Flüssigkeit von einem Transporter ins Gebäude. Gestern herrschte Betrieb im Produktionsgebäude der Buess Weinbau & Weinhandel AG in Sissach.
Geht es nach den Lebensmittelkontrolleuren des Kantons, sollte das an die umstrittene «Tschudy Villa» angebaute Gebäude jedoch längst geschlossen sein. Grund dafür sei die wiederholte Missachtung von Hygienevorschriften. Doch der Eigentümer der Firma, Laurent de Coulon, wehrt sich gegen die vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) verfügte Schliessung. Das berichteten bereits zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Medien.
Morgen Mittwoch befasst sich das Kantonsgericht mit der Sache. Die Buess AG hat sowohl gegen die Verfügung des Amts für Lebensmittelsicherheit als auch gegen den nachgelagerten Entscheid des Regierungsrats Beschwerde erhoben. Das zeigen die Gerichtsakten, welche die «Volksstimme» einsehen konnte.
Juristisches Hin und Her
Angefangen hatte alles bereits vor dreieinhalb Jahren. Im September 2022 verbot das ALV der Buess AG, ihre Beton- und Stahltanks im Produktionsgebäude an der Güterstrasse 17 in Sissach weiterhin zu benutzen. Im Oktober 2023 bekräftigte das Amt seine Sicht und sprach weitere Massnahmen aus: ein Benutzungsverbot für «Betriebsräume sowie Geräte und Einrichtungen in nicht gesetzeskonformem Zustand», wie es in den Gerichtsunterlagen heisst. Gegen alle Verfügungen setzte sich de Coulon juristisch zur Wehr. Der Weinhändler streitet mit dem Kanton auch gerichtlich über den Teilabbruch der «Tschudy-Villa» und das bis heute bestehende Notdach.
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfte die Buess AG ihr Produktionsgebäude eigentlich nicht mehr für die Herstellung, Lagerung und das Abfüllen von Wein nutzen. Nach einem längeren Austausch zwischen ihr und dem Amt für Lebensmittelsicherheit kündigten die Behörden im Januar 2025 an, dass die Betriebsräumlichkeiten und Weintanks versiegelt würden.
Kurz darauf setzte das ALV der Weinhandelsfirma eine Frist: Sie sollte bis am 14. März ihre Beton- und Stahltanks entleeren und die Räumlichkeiten nicht mehr für «lebensmittelrechtliche Tätigkeiten» verwenden. Die Weinproduktion wurde damit erneut untersagt. Die Buess AG reagierte in einem Schreiben an die Behörde: Sie habe neue Tanks gekauft und installiert. Die Produktion sei nun «lebensmittelkonform» und «hygienisch absolut einwandfrei». Das glaubten die Lebensmittelkontrolleure jedoch nicht. Sie inspizierten die Räumlichkeiten an der Güterstrasse und fanden den «gleich schlechten Zustand wie bisher» vor, wie es in den Gerichtsakten heisst. Massnahmen zur Verbesserung der Hygiene (wie es im Inneren des Gebäudes aussieht, ist bis heute nicht öffentlich bekannt) seien nicht umgesetzt worden. Und: Trotz Nutzungsverbot lagerte in 29 Tanks weiterhin Wein.
Ende April 2025 verfügte das Amt für Lebensmittelsicherheit die sofortige Schliessung des Produktionsgebäudes der Buess AG in Sissach. Es wies die Firma an, sämtliche Türschlösser auszuwechseln und die Schlüssel ihm abzugeben. Diese Anweisung schloss auch einen möglichen Zugang via «Tschudy Villa» ein. Kommt die Buess AG dieser Verfügung nicht nach, will der Kanton die Schliessung selber vollziehen.
Stichproben reichten nicht aus
Dazu ist es bis heute nicht gekommen. Die Buess AG hat das Verfahren weitergezogen – zuerst an den Regierungsrat und danach an das Kantonsgericht. Vertreten durch einen Basler Anwalt stützt sie sich dabei auf prozessuale respektive formale Gründe. Zudem führt die Firma an, dass eine Schliessung des Produktionsgebäudes zu einem «massiven wirtschaftlichen Verlust» führen würde, da ihr Wein verderben werde.
Der Regierungsrat als richterliche Instanz wollte von dieser Argumentation nichts wissen. Die vom ALV verfügte Schliessung sei rechtmässig und vollziehbar. In seiner Begründung schreibt der Regierungsrat, die Buess AG habe sich über Monate hinweg nicht an die Benutzungsverbote gehalten. Daher würden stichprobenartige Kontrollen «als nicht ausreichend» erscheinen, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten. Ob das Kantonsgericht das auch so sieht, wird sich morgen Nachmittag zeigen.
Die traditionsreiche Buess AG hat sich im vergangenen Jahr neu organisiert und ihr Weinhandelsgeschäft an eine Firma aus Basel übergeben. Zudem verkaufte sie ihr gelbes Büround Lagergebäude in der Sissacher Begegnungszone an die Bürgergemeinde. Auf dem Tschudy-Areal will Eigentümer Laurent de Coulon dereinst eine Wohnüberbauung realisieren (die «Volksstimme» berichtete).

