Ab dem 1. Januar gilt in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt eine erweiterte Liste von medizinischen Eingriffen, die grundsätzlich nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Damit übernehmen die beiden Kantone vollständig die aktualisierten Bundesvorgaben zur Regelung ...
Ab dem 1. Januar gilt in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt eine erweiterte Liste von medizinischen Eingriffen, die grundsätzlich nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Damit übernehmen die beiden Kantone vollständig die aktualisierten Bundesvorgaben zur Regelung «ambulant vor stationär», wie die Kantone gestern mitteilten. Neu umfasst die Liste 19 statt bisher 18 Eingriffsgruppen. Ergänzt wird sie durch Operationen im Bereich der Ellenbogenchirurgie sowie durch verschiedene Eingriffe an den Füssen. Hintergrund dieser gesundheitspolitischen Massnahme ist die medizinische Entwicklung, die immer mehr Behandlungen ohne stationären Aufenthalt ermöglicht – bei gleichbleibender Qualität. Baselland und Basel-Stadt zählen zu den Kantonen, die früh auf ambulante Eingriffe gesetzt haben: Seit 2018 wurde die entsprechende Liste schrittweise von 13 auf nun 19 Gruppen erweitert. vs.