Kanton schränkt umstrittenes Modell ein
05.02.2026 BaselbietAngehörigenpflege wird angepasst – Gemeinden sparen rund 2 Millionen Franken
Wer seine betagte Mutter pflegt, kann sich dafür anstellen lassen und eine Entschädigung erhalten. Was eigentlich sinnvoll ist, wurde von Spitex-ähnlichen Organisationen zulasten der ...
Angehörigenpflege wird angepasst – Gemeinden sparen rund 2 Millionen Franken
Wer seine betagte Mutter pflegt, kann sich dafür anstellen lassen und eine Entschädigung erhalten. Was eigentlich sinnvoll ist, wurde von Spitex-ähnlichen Organisationen zulasten der öffentlichen Hand ausgenutzt. Nun hat der Kanton gehandelt.
Janis Erne
Die Baselbieter Regierung reagiert auf ein Geschäftsmodell, das in den vergangenen Jahren für Unmut und steigende Pflegekosten zulasten der Gemeinden gesorgt hat. Künftig sollen private Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, deutlich weniger Restkosten über die öffentliche Hand abrechnen können. Gemäss Regierungsrat sparen die Gemeinden damit rund 2 Millionen Franken pro Jahr.
Auslöser für den kürzlich kommunizierten Entscheid war ein politischer Vorstoss aus dem Landrat. SVP-Landrat Stefan Meyer (Münchenstein) hatte im Herbst 2024 ein Postulat eingereicht, nachdem die abgerechneten Leistungen von Spitex-Organisationen im Baselbiet innert Jahresfrist um mehr als 13 Prozent angestiegen waren. Ein wesentlicher Kostentreiber war dabei ein relativ neues Geschäftsmodell: Spitex-ähnliche Firmen stellen pflegende Angehörige an, bezahlen diesen einen Stundenlohn und rechnen die Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenversicherung ab. Die verbleibenden Restkosten gehen zulasten der Gemeinden.
Über dieses Modell und die daraus resultierenden Mehrkosten hatte die «Volksstimme» im vergangenen Juli berichtet. Zu Wort kam Urs Roth, SP-Landrat aus Niederdorf und ehemaliger Geschäftsführer des Spitex-Verbandes Baselland. Er kritisierte, dass gewisse Organisationen mit vergleichsweise geringem administrativem Aufwand und ohne klassische Spitex-Strukturen von Normkostensätzen profitierten, die ursprünglich für traditionelle Anbieter mit ausgebildetem Fachpersonal, Weiterbildungskosten und Wegpauschalen gedacht waren.
Der Regierungsrat um Gesundheitsdirektor Thomi Jourdan (EVP) sah das offensichtlich ähnlich. Per 1. Januar 2026 passte der Kanton deshalb zwei Verordnungen an. Sogenannte Inhouse-Spitex-Organisationen sowie Anbieter, die pflegende Angehörige beschäftigen, können die Finanzierung durch die Gemeinden nur noch in Anspruch nehmen, wenn sie bestimmte Qualitätsvorgaben erfüllen. Mit anderen Worten: Können diese Firmen die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, erhalten sie keine Restkostenbeiträge der Gemeinden mehr. In diesem Fall gelten die tieferen Normsätze der Krankenversicherungen.
Doch selbst wenn die Organisationen die Standards erfüllen, erhalten sie künftig weniger Geld für die Anstellung von pflegenden Angehörigen. Grund dafür ist, dass die Pflegenormkosten durch den Kanton an die tatsächlich anfallenden Kosten angepasst und somit gesenkt wurden. Sie werden neu anhand der Strukturdaten ermittelt, welche Spitex-Organisationen dem Kanton jährlich bekannt geben müssen. Mit diesen Massnahmen will der Kanton nicht nur die Kosten dämpfen, sondern auch sicherstellen, dass die Pflegequalität trotz der niedrigeren Tarife gewährleistet bleibt.
Auch andere Kantone reagieren
Die Anpassungen auf Verordnungsstufe bewegen sich laut Regierung im Rahmen des geltenden Bundesrechts. Das Bundesgericht hatte in früheren Entscheiden die grundsätzliche Zulässigkeit der Angehörigenpflege über Spitex-Organisationen bestätigt, gleichzeitig aber Spielraum bei der Ausgestaltung der kantonalen Restkostenfinanzierung gelassen.
Auch andere Kantone haben inzwischen reagiert. In Uri, Bern, Schaffhausen und Aargau gelten seit 2025 separate Tarife für Spitex-Organisationen mit Angehörigenpflege. Weitere Kantone wie Thurgau, Nidwalden, Solothurn und Graubünden prüfen Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen.
