Gemäss §3 des Reglements über die Hundehaltung dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Die Hundehalterinnen und -halter haben dafür zu sorgen, dass weder Kulturland beeinträchtigt wird, noch die Anliegen des Wildschutzes verletzt werden. ...
Gemäss §3 des Reglements über die Hundehaltung dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Die Hundehalterinnen und -halter haben dafür zu sorgen, dass weder Kulturland beeinträchtigt wird, noch die Anliegen des Wildschutzes verletzt werden. Während der Hauptsetzund Brutzeit (April bis Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
Warenverkauf für Sozialfonds
Wie jeden Frühling verkaufen die Frauenvereine im Kanton «Rahmtäfeli», Seife, Tücher und andere Gebrauchsartikel zugunsten des Sozialfonds von Frauenplus Baselland. Auch in Ziefen beteiligt sich der Frauenverein seit vielen Jahren an der Aktion. Der Verkauf wird in der Zeit vom 24. April bis 31. Dezember durchgeführt. Die Bewilligung der Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland liegt vor.
Parkieren im öffentlichen Raum
Grundsätzlich ist das Parkieren auf öffentlichem Grund in Ziefen tagsüber gestattet. Ausnahmen davon und bewilligungspflichtes Abstellen von Fahrzeugen sind im Übrigen im Reglement der Einwohnergemeinde Ziefen über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal geregelt. Nichtsdestotrotz haben Fahrzeughalterinnen und -halter darauf zu achten, Ein- und Ausfahrten – auch auf gegenüberliegenden Strassenseiten – freizuhalten und Einschränkungen des Verkehrs oder anderer Strassenbenutzer zu vermeiden.