Initiative fordert stärkere Justiz
05.02.2026 BaselbietKantonsgericht soll Beschlüsse des Landrats kontrollieren können
Mit der Transparenz- und Mitwirkungsinitiative soll das Kantonsgericht künftig kantonale Erlasse abstrakt überprüfen können. Damit könnten Erlasse bereits vor ihrer Anwendung auf ihre ...
Kantonsgericht soll Beschlüsse des Landrats kontrollieren können
Mit der Transparenz- und Mitwirkungsinitiative soll das Kantonsgericht künftig kantonale Erlasse abstrakt überprüfen können. Damit könnten Erlasse bereits vor ihrer Anwendung auf ihre Vereinbarkeit mit Bundesrecht geprüft werden. Das Wichtigste in Kürze.
Janis Erne
Was ist die Ausgangslage?
Heute können neue kantonale Gesetze und Verfassungsbestimmungen in der Regel erst dann gerichtlich überprüft werden, wenn sie in einem konkreten Fall angewendet werden – etwa wenn jemand von einer Verfügung oder Busse betroffen ist. Zwar besteht die Möglichkeit, kantonale Erlasse beim Bundesgericht anzufechten, doch die Hürden dafür sind hoch. Auf kantonaler Ebene kann das Kantonsgericht bislang nur Verordnungen und Dekrete abstrakt überprüfen, nicht aber Gesetze oder Verfassungsbestimmungen. Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2024 von einem bürgerlichen Komitee die Transparenz- und Mitwirkungsinitiative eingereicht.
Was will die Vorlage?
Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung. Künftig soll das Kantonsgericht als Verfassungsgericht Beschwerden gegen kantonale Gesetze und Verfassungsbestimmungen prüfen können, wenn geltend gemacht wird, dass diese gegen übergeordnetes Recht – also Bundesrecht – verstossen. Diese Prüfung soll unabhängig von einem konkreten Anwendungsfall möglich sein. Ergänzend sieht die Initiative besondere Verfahrensregeln vor: Beschwerden sollen veröffentlicht werden, und bestimmte Personen oder Organisationen – etwa Landratsmitglieder, Initiativkomitees oder betroffene juristische Personen – können am Verfahren teilnehmen. Das Gericht soll die Verfahren beschleunigt behandeln. Wird eine Rechtsnorm aufgehoben, muss der Regierungsrat dem Landrat innert 30 Tagen einen neuen Gesetzesvorschlag unterbreiten.
Wer sind die Befürworter?
Die Initiative wird vom Initiativkomitee sowie von einer Minderheit im Landrat unterstützt. Aus den Reihen der SVP gab es breite Unterstützung, aber auch einige FDP-Parlamentarier sprachen sich für das Anliegen aus. Unter den Parteien unterstützt lediglich die SVP die Vorlage.
Wie argumentieren sie?
Die Befürworter betonen den verbesserten Rechtsschutz und die Stärkung der kantonalen Eigenständigkeit. Sie argumentieren, dass fehlerhafte oder bundesrechtswidrige Erlasse rasch und transparent überprüft werden können, ohne dass zuerst jemand konkret betroffen sein muss. Dadurch entstehe mehr Rechtssicherheit für Bevölkerung, Unternehmen und Gemeinden. Zudem verweisen sie darauf, dass vergleichbare Modelle in anderen Kantonen bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt würden.
Wer sind die Gegner?
Gegen die Initiative stellten sich die Mehrheit des Landrats sowie der Regierungsrat. Ablehnend im Parlament positionierten sich SP, Grüne, EVP, GLP, die «Mitte» sowie eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion. Alle Parteien ausser der SVP haben die Nein-Parole beschlossen. Auch das Kantonsgericht äusserte sich kritisch zur Vorlage: Es wurde vor allem vor zusätzlichen Belastungen für Justiz und Gesetzgebungsprozess gewarnt.
Wie argumentieren sie?
Die Gegner halten die bestehenden Kontrollmöglichkeiten für ausreichend. Schon heute könnten kantonale Erlasse im konkreten Anwendungsfall überprüft werden, und für abstrakte Prüfungen stehe das Bundesgericht zur Verfügung. Eine zusätzliche kantonale Instanz sei daher nicht notwendig. Zudem befürchten sie eine Schwächung der Gewaltenteilung. Wenn kantonale Gesetze kurz nach ihrer Verabschiedung gerichtlich aufgehoben werden könnten, würde der demokratische Gesetzgebungsprozess unterlaufen. Kritisiert werden auch die vorgesehenen Verfahrensregeln mit vielen beteiligten Personen, die zu langen und komplexen Verfahren führen könnten – im Widerspruch zum Ziel der Beschleunigung. Schliesslich wird die kurze Frist von 30 Tagen für neue Gesetzesvorschläge als problematisch beurteilt, da sie nur unter Verzicht auf übliche demokratische Mitwirkungsverfahren wie Vernehmlassungen einzuhalten wäre.

