Das will die Initiative «Prämienabzug für alle» der SVP
Sollen die Baselbieter höhere Abzüge geltend machen können und somit weniger Steuern zahlen? Das verlangt eine Initiative der SVP. Der Landrat hat ihr einen Gegenvorschlag entgegengestellt, da er ...
Das will die Initiative «Prämienabzug für alle» der SVP
Sollen die Baselbieter höhere Abzüge geltend machen können und somit weniger Steuern zahlen? Das verlangt eine Initiative der SVP. Der Landrat hat ihr einen Gegenvorschlag entgegengestellt, da er hohe Einnahmeausfälle für Kanton und Gemeinden fürchtet.
Janis Erne
Am 8. März entscheidet die Baselbieter Stimmbevölkerung über eine formulierte Gesetzesinitiative der SVP sowie über einen Gegenvorschlag des Landrats. Beide Vorlagen reagieren auf die seit Jahren steigenden Krankenkassenprämien, schlagen jedoch unterschiedliche Wege vor.
Die Initiative «Prämienabzug für alle» verlangt, dass die selbst bezahlten Prämien der obligatorischen Krankenversicherung künftig vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der bisherige Pauschalabzug für Versicherungsprämien von 2000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 4000 Franken für Ehepaare bliebe für Lebensund Unfallversicherungen bestehen. Zusatzversicherungen sowie Versicherungsprämien für Hausrat, Privathaftpflicht und Motorfahrzeuge wären weiterhin nicht abzugsfähig. Ziel der Initiative ist es, alle Steuerzahlenden – «insbesondere den Mittelstand», so die SVP – spürbar zu entlasten.
Nach Einschätzung von Regierungs- und Landrat würde die Initiative jedoch zu sehr hohen Steuerausfällen führen: Rund 90 Millionen Franken pro Jahr beim Kanton sowie rund 55 Millionen Franken bei den Gemeinden. Kritisiert wird zudem, dass ein Steuerabzug die Ursachen der steigenden Gesundheitskosten nicht bekämpfe und aufgrund der Steuerprogression höhere Einkommen stärker entlaste als tiefere. Auch werden Fehlanreize befürchtet, etwa zugunsten teurerer Versicherungsmodelle, sowie ein erhöhter administrativer Aufwand für die Steuerbehörden (zu den Argumenten siehe unten).
Regierungsrat lehnt Initiative ab
Der Gegenvorschlag des Landrats setzt auf eine moderate Ausweitung bestehender Abzüge. So ist eine Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien auf 3000 Franken für Einzelpersonen und auf 6000 Franken für Verheiratete vorgesehen, hinzu kommen 700 Franken pro Kind. Darüber hinaus sollen der Abzug für Drittbetreuungskosten auf 25 000 Franken pro Kind und jener für berufliche Aus- und Weiterbildungskosten auf 18 000 Franken erhöht werden. Der Gegenvorschlag verursacht laut Regierung deutlich geringere Steuerausfälle von rund 26 Millionen Franken beim Kanton und etwa 15 Millionen Franken bei den Gemeinden.
In der Landratsdebatte sprach sich eine klare Mehrheit gegen die Initiative aus. Unterstützung erhielt das Begehren lediglich von der SVP und einzelnen FDP-Vertretern. Ausser der SVP haben alle Parteien die Nein-Parole beschlossen. Der Gegenvorschlag wurde im Landrat und von den Parteien zwar als weniger einschneidend beurteilt, überzeugte jedoch ebenfalls nicht: Eine breite Mehrheit empfiehlt auch ihn zur Ablehnung. Mehrere Parteien betonten, dass Entlastungen über Prämienverbilligungen oder eine Reform bei der Einkommenssteuer besser wären.