Gericht wartet ab – SVP ist wütend
11.09.2025 BaselbietPartei forderte zeitnahen Abstimmungstermin
vs. Das Kantonsgericht hat einen Antrag der Baselbieter SVP abgewiesen, den Abstimmungstermin für ihre Initiative zum steuerlichen Abzug von Krankenkassenprämien festzulegen. Das teilte die Partei vorgestern mit. Sie ...
Partei forderte zeitnahen Abstimmungstermin
vs. Das Kantonsgericht hat einen Antrag der Baselbieter SVP abgewiesen, den Abstimmungstermin für ihre Initiative zum steuerlichen Abzug von Krankenkassenprämien festzulegen. Das teilte die Partei vorgestern mit. Sie hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem der Landrat im Juni die Beratung der Vorlage mit Verweis auf die bevorstehenden Sommerferien vertagt hatte (die «Volksstimme» berichtete).
Gemäss Verfassung muss über kantonale Volksinitiativen innert 18 Monaten abgestimmt werden. Die Landeskanzlei betonte gegenüber der «Volksstimme» jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine «Ordnungsfrist» handle, der keine absolute Geltung zukomme. Die SVP sah das anders.
Ein eigentliches Urteil fällte das Kantonsgericht noch nicht: Es verzichtete lediglich, auf den Antrag der SVP einzutreten, da ein richterliches Eingreifen erst möglich sei, wenn die besagte Frist tatsächlich überschritten ist. Das wird erst Mitte Februar 2026 der Fall sein.
Die SVP reagierte in ihrer Medienmitteilung mit deutlicher Kritik: Der Entscheid sei «formalistisch» und berücksichtige einzig den Wortlaut der Verfassung. Nach Ansicht der Partei hätte das Gericht auch den Zweck der Bestimmung einbeziehen müssen – nämlich, dass Volksrechte effektiv geschützt und Verzögerungen verhindert werden sollen. Ohne ein solches Vorgehen sei es möglich, dass der Landrat den Urnengang bewusst bis an die Grenze oder gar über die Frist hinaus hinausschiebe. «Damit», so die SVP, «würden Tür und Tor geöffnet für fragwürdige Ränkespiele, Taktierereien und Hinhaltemanöver.»
Die Initiative «Prämienabzug für alle» fordert, dass obligatorische Krankenkassenprämien, die selbst bezahlt werden, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Sie war von der SVP im vergangenen Jahr eingereicht worden und stiess im Landrat auf Widerstand, weil die Massnahme beträchtliche Steuerausfälle nach sich ziehe, gesundheitspolitische Fehlanreize setzte und vorwiegend wohlhabende Personen bevorteile, so die Mehrheitsmeinung. Heute Donnerstag entscheidet der Landrat, ob er der Initiative einen Gegenvorschlag zur Seite stellt. Wann die Stimmbevölkerung über das Begehren entscheidet, ist derzeit offen.