Gebergemeinden gehen aufs Ganze
18.09.2025 BaselbietKommission lehnt Finanzausgleichsinitiative ab
Die Gebergemeinden im Unterbaselbiet wollen weniger in den Finanzausgleich zahlen. Die Finanzkommission lehnt jedoch deren Initiative ab und folgt dem Gegenvorschlag der Regierung. Dieser geht deutlich weniger weit.
Nikolaos ...
Kommission lehnt Finanzausgleichsinitiative ab
Die Gebergemeinden im Unterbaselbiet wollen weniger in den Finanzausgleich zahlen. Die Finanzkommission lehnt jedoch deren Initiative ab und folgt dem Gegenvorschlag der Regierung. Dieser geht deutlich weniger weit.
Nikolaos Schär
Die finanzstarken Unterbaselbieter Gemeinden sind unzufrieden: Anstatt auf die Forderungen ihrer Finanzausgleich-Gemeindeinitiative einzugehen, stellt sich die Finanzkommission hinter die Regierung und lehnt die Initiative, die die Umverteilung von Geberzu Nehmergemeinden im Baselbiet reduzieren will, ab. Stattdessen beantragt sie dem Landrat den weniger weitgehenden Gegenvorschlag der Regierung zur Annahme. Dieser verringert den Finanzausgleich ebenfalls, ist für den Kanton jedoch kostenneutral. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) fürchtet sich vor einer Spaltung der Geber- und Nehmergemeinden. Warum?
Die Finanzausgleichsinitiative wurde von einem Teil der Unterbaselbieter Gemeinden lanciert, weil der Kanton zuvor aufgrund von düsteren Budgetprognosen eine über Jahre ausgearbeitete Vorlage zur Revision des Finanzausgleichs versenkt hatte. Jedes Jahr zahlen die Gemeinden im Bezirk Arlesheim – plus Pratteln – rund 77 Millionen Franken in den Ausgleichstopf.
Aufgrund von Kostensteigerungen in Bildung und Sozialbereich verlangen die Gemeinden im Basler Speckgürtel eine Reduktion: Gegen 10 Prozent der Steuererträge im Bezirk Arlesheim fliessen in die anderen Regionen. Geld, auf das die Nehmergemeinden angewiesen sind. Da diese in der Überzahl sind, ist eine Revision des Ausgleichs ohne Kompensationszahlungen durch den Kanton vermutlich chancenlos.
Der Kanton will nicht einspringen
Deshalb sieht die Initiative vor, dass der Lastenausgleich (Ausgleich des Kantons an die Gemeinden für überdurchschnittlich hohe Schülerzahlen und Sozialhilfeempfänger) und die Kompensationszahlungen (Verschiebung 6. Primarschuljahr vom Kanton an die Gemeinden) an die Teuerung angepasst werden sollen – bisher waren die Beträge im Gesetz gedeckelt. Diese 7 Millionen Franken Mehraufwand (bis 2034 mehr als 13 Millionen) ist der Kanton jedoch nicht bereit zu zahlen.
Die Finanzkommission schlug vor, den Lastenausgleich zu überprüfen. Dazu wäre jedoch eine Fristenstreckung für die Initiative vonseiten des Komitees nötig gewesen, die nicht gewährt wurde. Der Arlesheimer Gemeindepräsident und neuerdings Regierungskandidat Markus Eigenmann (FDP) sagt: «Die Initiativgemeinden erachteten es als unwahrscheinlich, dass der Gegenvorschlag insbesondere für die Empfängergemeinden so verbessert werden könnte, dass sich ein Rückzug der Initiative rechtfertigen liesse.» Zudem seien des Weiteren bei der Vorbereitung der sistierten Regierungsvorlage bereits alle denkbaren Varianten diskutiert worden, so Eigenmann. Finanzkommissionspräsident Florian Spiegel (SVP) entgegnet: «Das Initiativkomitee hätte so fair sein müssen, uns die nötige Zeit für eine gründliche Auslegeordnung zu geben.»
Der VBLG versuchte, auf einen Kompromiss hinzuwirken, und brachte als Vorschlag eine Erhöhung des Lastenausgleichs um 8 Millionen Franken ein, die den Anreiz für den Kanton schaffen sollte, das System mit den gedeckelten Beiträgen zu reformieren. Der Antrag wurde jedoch deutlich abgelehnt.
Der Gegenvorschlag der Regierung will das Ausgleichsniveau um 10 Prozentpunkte senken, was zur Folge hätte, dass die Gebergemeinden jährlich 3 Millionen Franken weniger zahlen müssten – die Initiative sah eine Reduktion um 7,3 Millionen vor. Um die Mindereinnahmen der Nehmergemeinden abzufedern, sieht der Gegenvorschlag für fünf Jahre Übergangsbeiträge von 5,9 Millionen Franken an die ärmeren Gemeinden vor, finanziert aus dem bestehenden Ausgleichsfonds.
Gemäss Berechnungen würden durch die Initiative 33 Empfängergemeinden schlechter fahren als bisher, 37 profitieren. Dies widerspiegelt auch die knappe Abstimmung des VBLG, bei der 40 Gemeinden gegen und 39 für die Unterstützung der Initiative stimmten.
Für Eigenmann ist klar, dass die Kompensationen an die Teuerung angepasst werden müssen, obwohl der Kanton ihm vorwirft, dass er zwei «systemfremde» Forderungen miteinander verbindet. Vertreter der Finanz- und Kirchendirektion stellten in der Kommissionsberatung klar, dass der Lastenausgleich nicht dazu da sei, die wegfallende Umverteilung durch den Finanzausgleich zu kompensieren. Eigenmann hält diese Argumentation für tendenziös und falsch: «Wir fordern an drei bestehenden Stellen im Gesetz Anpassungen und diese sind alle sachlich begründet.» Die Gemeinden haben diesem System vor zehn Jahren zugestimmt. Für Spiegel gehe es nicht an, dass diese Regelung rückwirkend geändert werde: «Diese Diskussion haben wir jedes Mal, wenn eine Aufgabe zwischen Kanton und Gemeinden verschoben wird.» Vielleicht bräuchte es eine neue Auslegeordnung zwischen Kanton und Gemeinden. Aber auch die Gemeinden müssten sich über Kostenoptimierungen, zum Beispiel bei den Schulen, Gedanken machen, der Kanton sollte dafür bei den Investitionen unterstützend Hand bieten, so Spiegel. Eigenmann entgegnet, dass im Bereich Bildung die Gemeinden kaum Spielraum hätten, da die meisten Vorgaben vom Kanton kämen.
Folgt der Landrat der Empfehlung der Finanzkommission und spricht sich für den Gegenvorschlag aus, wird das Komitee laut Eigenmann die Initiative zur Abstimmung bringen: «Wir wollen der Initiative zum Durchbruch verhelfen, damit das Thema für die nächsten zehn Jahre vom Tisch ist.» Man sei bezüglich der Unterstützung der Initiative mit den Empfängergemeinden und dem VBLG im Gespräch. Der Druck auf den VBLG, sich für eine Seite zu entscheiden, dürfte zunehmen.