Gärten bleiben steinig
17.01.2025 Bezirk Liestal, Gesellschaft, Politikje. Keine neuen Vorschriften für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer: Mit 38 zu 36 Stimmen hat der Landrat neue Vorgaben zur Gartengestaltung abgelehnt. Die GLP-Landrätin Christina Wicker-Hägeli (Reinach) verlangte in einem Vorstoss, dass ...
je. Keine neuen Vorschriften für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer: Mit 38 zu 36 Stimmen hat der Landrat neue Vorgaben zur Gartengestaltung abgelehnt. Die GLP-Landrätin Christina Wicker-Hägeli (Reinach) verlangte in einem Vorstoss, dass Steingärten wasserdurchlässig und zu mindestens 30 Prozent mit trockenheitsresistenten einheimischen Pflanzen begrünt sein müssen.
Die Befürworter wiesen auf die Vorteile für die Biodiversität und das Klima hin. «Die Hitze in Wohngebieten, die auch von Steingärten ausgeht, mindert die Lebensqualität», sagte Laura Ineichen (Grüne, Oberwil). SP-Landrat Nadil Ismail (Pfeffingen) sprach von einem Kompromiss: Sowohl das Grundeigentum als auch die schonende Bodennutzung würden berücksichtigt. «Wichtig ist, dass das Wasser versickern kann», sagte er auch mit Blick auf Überschwemmungen.
Dagegen sprachen bürgerliche Vertreter von einer «Bevormundung» der Hauseigentümer. Markus Meier (SVP, Ormalingen): «Wir sollten die Eigenverantwortung hochhalten und die Gartengestaltung den Eigentümern überlassen.» FDP-Landrätin Christine Frey (Münchenstein) bezeichnete die geplante Regelung als unverhältnismässigen Eingriff in das Privateigentum: «Der Nutzen hält sich in Grenzen.»
Während das Versiegelungsverbot bei den Bürgerlichen noch auf offene Ohren stiess, lehnten sie die Begrünungspflicht mit einheimischen Pflanzen entschieden ab. Zudem kritisierten sie den drohenden Kontrollaufwand: «Der Aufwand für die Gemeinden wäre gross», sagte «Mitte»-Landrätin Claudia Brodbeck (Biel-Benken).
Taktisches Manöver klappt nicht
Christina Wicker-Hägeli warb für ihren Vorstoss, indem sie darauf hinwies, dass andere Kantone wie der Jura wesentlich strengere Regelungen kennen. Nach einer kurzen Diskussion im Rat wandelte sie ihre Motion in ein milderes Postulat um, um die Chancen für eine Überweisung an die Regierung zu erhöhen. Doch die Rechnung ging nicht auf: Mit knapper Mehrheit versenkte der Landrat kantonale Steingarten-Regelungen.
Die Gemeinden können aber eigene Vorschriften erlassen. Bubendorf hat dies bereits getan: Dort sind neue Steingärten künftig verboten (die «Volksstimme» berichtete im August 2023).