Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Zusammenführung der Jugendanwaltschaft mit der Staatsanwaltschaft eröffnet. Ziel der Vorlage ist es, die Effizienz zu steigern und die Jugendanwaltschaft von administrativen Aufgaben zu entlasten. Künftig soll die Jugendanwaltschaft laut ...
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Zusammenführung der Jugendanwaltschaft mit der Staatsanwaltschaft eröffnet. Ziel der Vorlage ist es, die Effizienz zu steigern und die Jugendanwaltschaft von administrativen Aufgaben zu entlasten. Künftig soll die Jugendanwaltschaft laut einer Mitteilung der Regierung organisatorisch den Ersten Staatsanwälten unterstellt werden, ihre fachliche Unabhängigkeit bleibe jedoch gewahrt. Somit könnten sich die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, weil sie bei Aufgaben wie Stellungnahmen zu neuen Gesetzesvorlagen, Registerführung, Erhebung statistischer Daten, Buchhaltung, Budget oder Personal durch die Spezialistinnen und Spezialisten der Staatsanwaltschaft unterstützt würden. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, das Dekret zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung aufzuheben, das die Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte festlegt. Die Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte solle neu – wie in jeder anderen Dienststelle – über das Budget gesteuert werden. vs.